Unruhige Börsen: Finanzamt an Verlusten beteiligen

Berlin (dpa/tmn) - An den Börsen sind die Kurse zuletzt nach unten gegangen. Wer seine Aktien verkauft, kann das Finanzamt an möglichen Verlusten beteiligen, wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin erklärt.

Anleger können das Finanzamt an Kursverlusten beteiligen. Bei Wertpapieren, die nach Einführung der Abgeltungssteuer 2008 gekauft wurden, können realisierte Kursverluste mit realisierten Gewinnen verrechnet werden. Das mindere die Steuerlast.