Unruhige Börsen: Finanzamt an Verlusten beteiligen
Berlin (dpa/tmn) - An den Börsen sind die Kurse zuletzt nach unten gegangen. Wer seine Aktien verkauft, kann das Finanzamt an möglichen Verlusten beteiligen, wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin erklärt.
06.09.2011
, 11:49 Uhr
Anleger können das Finanzamt an Kursverlusten beteiligen. Bei Wertpapieren, die nach Einführung der Abgeltungssteuer 2008 gekauft wurden, können realisierte Kursverluste mit realisierten Gewinnen verrechnet werden. Das mindere die Steuerlast.