Unzulässige Kreditgebühren zurückfordern
Karlsruhe (dpa/tmn) - Bearbeitungsentgelte für Kredite sind unzulässig. Kunden können sich die Gebühren erstatten lassen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundgerichtshofs auch noch nach Jahren.
Doch mitunter stoßen Kunden auf Widerstand.
Für Verbraucher war der 13. Mai 2014 ein guter Tag: Höchstrichterlich machte der Bundesgerichtshof (BGH) der üblichen Bankenpraxis ein Ende, Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite zu kassieren. Kunden können dieses Geld also zurückfordern - und zwar auch noch nach Jahren, wie der BGH jetzt entschied. Denn nach Ansicht des Gerichts verjähren die Ansprüche nicht automatisch nach drei Jahren (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Das Gericht in Karlsruhe gab zwei Privatleuten recht, die von den Banken Santander und CreditPlus Bearbeitungsgebühren zurückverlangt hatten. Die Banken hatten die Rückzahlung abgelehnt mit der Begründung, die Forderungen der Kunden seien verjährt. Die Gerichte waren in dieser Frage uneins. Der BGH stellte sich nun auf die Seite der Kunden.
Von allein kommt zu viel gezahltes Bearbeitungsentgelt womöglich aber nicht zurück aufs Konto. Banken und Sparkassen zahlen nur nach schriftlicher Aufforderung. „Wenn ich etwas will, muss ich es einfordern“, stellt Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt klar.
Zu lange warten dürfen betroffene Kunden außerdem nicht, um ihre Ansprüche geltend zu machen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn zum 31. Dezember verjähren alle älteren Forderungen aus den Jahren bis 2011. Um die Verjährung zu verhindern, müssen Betroffene aber eine Klage erheben. Ein einfaches Schreiben an die Bank reicht nicht.
Behn empfiehlt, in den Kreditunterlagen zunächst nach Begriffen wie „Bearbeitungsentgelt“ oder „Bearbeitungsgebühr“ und den Beträgen zu suchen. Die können sowohl als Summe, etwa 100 Euro, als auch in Prozent bezogen auf den Nettodarlehensbetrag - zum Beispiel 3 Prozent von 10 000 Euro, macht 300 Euro - ausgewiesen sein. Den Betrag plus die im Laufe der Jahre zu viel gezahlten Zinsen auf die Gebühr können Bankkunden zurückverlangen. Diese Option bietet sich Behn zufolge vor allem für bereits abbezahlte Kredite an.
Wer noch abstottert, für den kann sich eine andere Variante lohnen: das Neuberechnen des Darlehens ohne Berücksichtigung des Bearbeitungsentgelts. Der Effekt: Die Kreditsumme sinkt, die monatliche Belastung ebenfalls. „Weil die ursprüngliche Kreditsumme zu hoch angesetzt war, habe ich ja höhere Raten gezahlt“, erläutert Michael Knobloch, Geschäftsführer des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff). Der von der Bank zu erstattende Anspruch fließt in die Tilgung. Möglich wäre darüber hinaus, trotz niedrigerer Kreditsumme die anfängliche Ratenhöhe beizubehalten und so schneller abzutragen.
Die Verbraucherzentralen haben Musterbriefe für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ins Internet gestellt. Die Schreiben enthalten neben Hinweisen auf die BGH-Urteile (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) auch solche auf eine Zahlungsfrist. Dem iff genügt das nicht: Bankkunden sollten den Betrag, den sie vom Kreditinstitut zurückhaben wollen, möglichst präzise beziffern.
Schon vor dem neuen Urteil taten sich die Geldhäuser mitunter schwer mit der Erstattung. Verbraucherschützer Behn zufolge häuften sich die Beschwerden wegen Ablehnungsschreiben, die Institute zeigten hierbei viel Kreativität. Zu den Abwimmelargumenten gehörte unter anderem, dass Vertragspartner sich an vertragliche Regelungen halten müssten, die Preiskalkulation transparent gewesen oder die Gebühr individuell ausgehandelt worden sei. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ziehen solche Argumente aber genauso wenig wie Hinweise auf Kosten für Kundenberatung, Bonitätsprüfung oder Nennung im Preisaushang.
Erste Ansprechpartner abgewiesener Kunden sind die Ombudsleute der Banken- und Sparkassenverbände. Dort sollten die Ansprüche klar und deutlich vorgebracht werden. Eine Alternative zu den Schlichtungsleuten ist der Gang zum Anwalt. Wer den Weg einschlägt, geht finanziell in Vorleistung - es sei denn, die Rechtschutzversicherung springt ein. Eine solche Police kann auch nützlich sein, wenn Banken berechtigte Erstattungen auf Kulanz regeln wollen. Verbraucherschützer raten davon ab, sich ohne juristischen Beistand mit Instituten auseinanderzusetzen.