Unzulässige Bankgebühren: BGH hilft Verbrauchern

Karlsruhe (dpa) - Jahrelang haben die Banken zu Unrecht Bearbeitungsgebühren kassiert. Jetzt müssen sie die auch für alte Verträge zurückzahlen, sagt der BGH. Auf Banken und Gerichte könnte eine Klagewelle ungeahnten Ausmaßes zurollen.

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Auch bei alten Kreditverträgen können Kunden Bearbeitungsgebührenzurückfordern, die die Banken zu Unrecht einkassiert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Hier die wichtigsten Fragen im Überblick.

Worum geht es?

Im Mai hatte der BGH entschieden, dass Banken keine extra Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen dürfen. Wie alt diese Kreditverträge sein dürfen, damit Kunden die Gebühren von ihren Banken noch zurück verlangen können, blieb damals zum Teil unklar.

Was hat der BGH jetzt entschieden?

Dass auch Bearbeitungsgebühren eingefordert werden können, die aus Verträgen zwischen 2004 und 2011 stammen.

Was ist da neu?

Bisher war nur klar, dass der Kunde die Kosten erstattet verlangen kann, wenn der Kredit nach 2011 aufgenommen worden ist. Das Gesetz sieht eine dreijährige Verjährungsfrist vor: Sie beginnt bei einem 2011 geschlossenen Vertrag am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2014.

Und warum kann man jetzt Forderungen erheben, die eigentlich schon verjährt sind?

Der BGH hat entschieden, dass für Kunden mit älteren Krediten die Dreijahresfrist ausnahmsweise nicht mit dem Abschluss ihres Vertrages beginnt, sondern erst nach 2011. Der Grund: Vorher sei es ihnen nicht zumutbar gewesen, ihre Bank zu verklagen.

Warum?

Erst Ende 2011 sei die Rechtslage einigermaßen klar gewesen, entschieden die BGH-Richter. Ein Urteil des BGH zu besagten Bearbeitungsgebühren stand damals zwar noch aus - aber 2011 hätten Oberlandesgerichte entschieden, dass die Gebühr nicht erhoben werden darf. Erst ab dann hätten Kunden von einem unwirksamen Zusatzentgelt ausgehen und es von der Bank zurückfordern können.

Wen betrifft das Urteil?

Beim BGH ging es um Kredite von Privatleuten.

Können diese Kunden nun zeitlich unbefristet Gebühren zurück fordern?

Nein. Auch die Ansprüche aus den zwischen 2004 und 2011 geschlossenen Altverträgen verjähren Ende diesen Jahres und damit am 31. Dezember 2014!

Bekommt nun jeder sein Geld zurück?

Das ist nicht automatisch so. Auch nach diesem BGH-Urteil müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden, sagt der Leverkusener Verbraucheranwalt Guido Lenné. So haben nicht alle Banken die Gebühren verlangt. Außerdem gab es unterschiedliche Vereinbarungen darüber, wann und auf welche Weise das Bearbeitungsentgelt bezahlt werden müsse. Die Vereinbarungen könnten darüber entscheiden, wann die Ansprüche verjähren, so Lenné.

Wie viele Verbraucher betrifft das Verfahren?

Sehr viele. So bearbeiten die spezialisierten Anwaltskanzleien eigenen Angaben zufolge Tausende von Verfahren. Zig Klagen hängen schon bei den Gerichten. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass allein am Montag 1100 Nutzer ihre einschlägige Internetseite besucht haben. „Das geht schon seit Monaten so“, sagte ein Sprecher. Auf Banken und Gerichte könnte also eine große Klagewelle mit Rückforderungen zukommen. Diese könnten sich jetzt nach dem neuen Urteil schätzungsweise auf sieben Milliarden Euro belaufen.