Neue Informationspflichten für Inkassounternehmen
Berlin (dpa/tmn) - Viele Bürger verstehen die Forderungen der Inkassounternehmen nicht. Der Gesetzgeber hat das erkannt und neue Regeln formuliert. Die Rechnung muss nun sehr viel mehr Details enthalten.
Für Inkassounternehmen gelten ab dem 1. November neue Informationspflichten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Werden zum ersten Mal Forderungen gegenüber Privatpersonen geltend gemacht, muss nun neben dem Namen oder der Firma des Auftraggebers auch der Forderungsgrund genannt werden. Bei Forderungen aus Verträgen muss zudem der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses klar und verständlich bezeichnet werden.
Werden zusätzlich Zinsen geltend gemacht, muss die Berechnung detailliert dargestellt werden. Erkennen muss der Verbraucher den Angaben zufolge die zu verzinsende Forderung, den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden. Wird eine Inkassovergütung in Rechnung gestellt, sind Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund zu machen. Die Regeln gelten auch für Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen.