Urteil: Hartz-IV-Empfänger müssen Untermieter melden
Münster (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen Untermieter melden: Ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen Ibbenbüren muss 450 Euro Wohngeld zurückzahlen, weil sein Bruder unter seinem Dach gelebt hat.
Das entschied das Sozialgericht Münster.
Der Bruder des Mannes hatte 2010 drei Monate lang auf dem Dachboden der Wohnung gelebt und Küche und Bad des Mieters mitbenutzt. Davon hatte der Hartz-IV-Empfänger seinem Jobcenter jedoch nichts erzählt, obwohl er dazu verpflichtet war. Das Merkblatt, in dem das alles drinsteht, hatte der Mann zwar bekommen, aber nie gelesen, wie er vor Gericht sagte. Weil sein Bruder kein Empfänger von Sozialleistungen war, darf sich die Kommune die Hälfte des Wohngeldes zurückholen, sagte ein Gerichtssprecher und bestätigte einen WDR-Bericht. Der Untermieter hätte zur Miete beitragen müssen.