Verein muss für Unfall bei Reittherapie zahlen
Karlsruhe (dpa) - Ein gemeinnütziger Reitverein muss anders als kommerzielle Anbieter für Unfälle mit seinen Tieren zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag (21. Dezember) in Karlsruhe (Aktenzeichen: VI ZR 312/09).
Weil sie für ihre Dienste kein Geld verlangten, könnten diese Idealvereine nicht vom sogenannten Nutztierprivileg profitieren. Dieses Privileg nimmt Haustiere aus der Haftung heraus, wenn sie der Erwerbstätigkeit des Tierhalters dienen.
Verhandelt wurde über einen Unfall während einer Reittherapie bei einem gemeinnützigen Verein in Nordrhein-Westfalen. Dabei war eine körperbehinderte Reiterin gestürzt, als ihr Pferd abrupt stehenblieb. Die Reiterin brach sich einen Lendenwirbel. Die Bundesrichter sprachen ihr nun Schadensersatz zu. Außerdem wiesen sie das Argument zurück, die Klägerin habe an ihrem Unfall eine Mitschuld, da sie trotz ihrer Behinderung Reitstunden genommen habe. Die Frau hätte mit Recht davon ausgehen können, dass in der Reittherapie ihrer Behinderung Rechnung getragen werde, heißt es in dem Urteil.