Vermögenswirksame Leistungen auch für Studenten mit Nebenjob
Berlin (dpa/tmn) - Auch Studenten können von vermögenswirksamen Leistungen (VL) profitieren. Die Voraussetzung: Sie haben einen Nebenjob, und ihr Arbeitgeber zahlt VL. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.
VL-Sparen ist auch für Teilzeitkräfte möglich. Die bekommen von ihrem Arbeitgeber dann anteilig VL-Leistungen. Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte Sparrate von bis zu 40 Euro im Monat.
VL-Verträge lassen sich damit vielseitig zum Vermögensaufbau nutzen. Für sicherheitsorientierte Sparer gibt es Banksparpläne, für risikofreudige Aktienfondssparpläne. Wer möchte, kann seine VL-Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Geringverdiener können zusätzlich einen Zuschuss vom Staat bekommen - die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20 000 Euro für Beteiligungssparen wie Aktienfonds bei 17 900 Euro für Bausparen. Für Ehepaare gelten jeweils die doppelten Beträge.