Versicherte müssen Bargeld-Diebstahl beweisen
München (dpa/tmn) - Wohnungsinhaber müssen ihrer Versicherung nach einem Einbruch beweisen können, dass Bargeld entwendet wurde. Das berichtet die Fachzeitschrift „recht und schaden“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München.
Nach dem Richterspruch muss der Bestohlene hierfür darlegen können, wieso er das Bargeld in der Wohnung aufbewahrte (Aktenzeichen: 142 C 8212/09). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine Hausratversicherung ab. Der Kläger hatte einen Einbruchdiebstahl gemeldet, bei dem angeblich 2250 Euro gestohlen wurden. Er behauptete, das Geld stamme teilweise aus dem Verkauf eines Pkw und zum Teil aus einem Nebenverdienst. Allerdings nannte er bei verschiedenen Stellungnahmen unterschiedliche Summen. Dem Amtsgericht kamen daher Zweifel an dem behaupteten Diebstahl. Denn widersprüchliche Angaben seien ein starkes Indiz dafür, dass die Angaben nicht den Tatsachen entsprächen.