Versicherungen prüfen: Schulunfähigkeitsschutz unnötig
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Einige Versicherer bieten eine sogenannte „Schulunfähigkeits“-Police an - für den Fall, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht am Unterricht teilnehmen kann.
Der Bund der Versicherten rät davon ab, einen solche Versicherung abzuschließen.
Der Versicherer zahle im Leistungsfall zwar an die Eltern pro Monat eine vorher vereinbarte Summe aus - damit Versicherte beispielsweise Privatunterricht zu Hause für den Nachwuchs finanzieren können. Doch der Schutz sei unzureichend - ein querschnittsgelähmtes Kind bekomme beispielsweise keine Leistung vom Versicherer, wenn es im Rollstuhl sitzend am Schulunterricht teilnehmen kann.
Eltern sollten besser über eine private Unfallversicherung für ihren Nachwuchs nachdenken - sie kann die Folgen eines Freizeitunfalles abdecken. Sinnvoll könne auch eine Kinderinvaliditätsversicherung sein, die bei Invalidität aufgrund einer Krankheit greift.
Besonders wichtig sei außerdem, dass Eltern überprüfen, ob die private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie gilt. In den Vertragsbedingungen sollte auch stehen, dass der Versicherer Schäden „deliktunfähiger Kinder“ abdeckt. Denn andernfalls bleiben Geschädigte unter Umständen auf ihren Kosten sitzen. In Deutschland haften Kinder für Schäden erst ab sieben Jahren beziehungsweise im Straßenverkehr ab zehn Jahren.