Versicherungsbetrug: Schon der Versuch ist strafbar

Im schlimmsten Fall können Haftstrafen verhängt werden.

Groß Gerau. Ein kaputter Laptop wird gestohlen gemeldet, das Auto wird selbst zerkratzt die teure Vase hat angeblich der Nachbar zerstört — so versuchen manche, Geld von ihrer Versicherung zu bekommen.

Doch dieses Spiel sei riskant, warnt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Jeder Kunde muss wissen: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, sagt der Rechtsanwalt. Im schlimmsten Fall drohten Haftstrafen.

„Immer wenn ein nicht bestehender Anspruch geltend gemacht wird und der Versicherungsnehmer das auch weiß, spricht man von Versicherungsbetrug“, sagt Eilers. Die Formen seien dabei vielfältig. Manch ein Schaden sei frei erfunden, in anderen Fällen würden zu hohe Kosten geltend gemacht, in wieder anderen Fällen würden Vorschäden etwa am Auto verschwiegen. „Man sollte wissen, dass schon der Versuch strafbar ist“, sagt Eilers.

Versicherte sollten sich dabei nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Versicherungsunternehmen sähen sich die jeweiligen Sachverhalte genau an, erläutert Eilers. „Erscheint an dem geschilderten Hergang etwas verdächtig, wird der Fall genauer geprüft.“

Dabei hätten die Unternehmen ein Raster entwickelt, mit dem potenzielle Betrugsfälle erkannt werden könnten. Verdächtig seien etwa besonders viele Schadensfälle innerhalb kurzer Zeit. Auch wer eine Police erst kurz vor dem Schaden abgeschlossen hat, müsse mit einer Prüfung rechnen. Ebenso spiele die Höhe des Schadensfalls eine Rolle.

Wird ein Betrug entdeckt, könne der Versicherungsvertrag gekündigt und entstandene Kosten etwa für den Einsatz von Gutachtern vom Versicherten zurückverlangt werden. In schweren Fällen werde eine Anzeige gestellt.