Steuern und Co.: Was Berufseinsteiger wissen müssen
Berlin (dpa/tmn) - Nach dem Ende der Ferien beginnt für zahlreiche Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt: Sie fangen ihre Ausbildung an. Beim Start in den Job gibt es allerdings einiges zu beachten.
Egal ob Friseur, Maler, Bankkaufmann oder Tischler - viele Jugendliche beginnen derzeit mit ihrer Ausbildung. Der Start in den Job ist ein großer Schritt in Richtung Erwachsenwerden. „Zum ersten Mal verdienen Jugendliche eigenes Geld“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Damit wächst aber nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern. Mit dem ersten eigenen Gehalt sind auch Pflichten verbunden, denn schließlich müssen Azubis Steuern zahlen.
Das bedeutet unter anderem, dass sie eine Lohnsteuerkarte brauchen. Diese werden seit 2011 aber nicht mehr von den Meldebehörden, sondern vom zuständigen Finanzamt ausgegeben. Wegen des Umstiegs auf die elektronische Datenverwaltung gibt es zudem nur eine Ersatzbescheinigung. „Die bekommt man, wenn der 'Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011' ausgefüllt wird“, erklärt Käding.
Berufseinsteiger, die vorher in keinem Arbeitsverhältnis waren, können sich den Weg zum Finanzamt aber sparen. „Sie müssen dem Arbeitgeber dann schriftlich bestätigen, dass es der erste Job ist“, erklärt Käding. Außerdem müssten dem Chef die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Konfessionszugehörigkeit mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber dürfe dann die Besteuerung nach der günstigeren Steuerklasse I vornehmen, obwohl bei fehlender Lohnsteuerkarte üblicherweise die ungünstigere Steuerklasse VI gelte.
Aber nicht nur Steuern müssen jetzt bezahlt werden, mit der Berufsausbildung beginnt auch die Sozialversicherungspflicht. „Das heißt, von der Ausbildungsvergütung werden die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung einbehalten“, erklärt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Allerdings nur, wenn die Ausbildungsvergütung über 325 Euro im Monat liegt. „Bekommt der Azubi weniger, werden die Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.“
Sollte der Auszubildende noch keine Sozialversicherungs- oder Rentenversicherungsnummer haben, kann diese beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. „Die Nummer sowie der Sozialversicherungsausweis werden dann per Post zugesandt.“
Auch um eine eigene Krankenversicherung müssen Berufseinsteiger sich kümmern. „Lehrlinge fallen mit Beginn der Ausbildung aus der Familienversicherung“, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. „Sie müssen sich dann selber eine Versicherung suchen.“
Die neue Krankenkasse können Auszubildende frei wählen. Von diesem Wahlrecht sollte spätestens 14 Tage nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden. „Sonst muss der Arbeitgeber den Azubi bei einer Kasse anmelden“, erklärt Rudnik. Das sei dann entweder eine Betriebskrankenkasse oder die Kasse, in der der Jugendliche auch familienversichert war.
Es könne sich aber für die Jugendlichen durchaus lohnen, sich selbst eine Krankenkasse zu suchen, sagt Rudnik. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung seien zwar zu etwa 95 Prozent gleich. „Unterschiede gibt es aber bei zusätzlichen Satzungsleistungen oder Wahltarifen.“ Auch mögliche Zusatzbeiträge sollten bei der Wahl eine Rolle spielen.
Außerdem sollten Berufseinsteiger über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) nachdenken, empfiehlt Rudnik. Eine solche Police schütze vor einem finanziellen Absturz, wenn der Beruf wegen einer Erkrankung aufgegeben werden muss. Der Beginn der Ausbildung ist nach Ansicht von Rudnik genau der richtige Zeitpunkt für den Abschluss: „Azubis haben in der Regel noch keine gesundheitlichen Probleme.“ Dadurch seien die Prämien niedrig.
„Es sollten auf jeden Fall vernünftige monatliche Renten abgesichert werden“, empfiehlt Rudnik. „200 oder 300 Euro helfen einem im Ernstfall nicht wirklich weiter.“ Besser sei es, gleich von Anfang eine Rentenzahlung von 1000 Euro zu wählen.
Allerdings gebe es den Schutz nicht für alle zu den gleichen Kosten, gibt Rudnik zu bedenken. „In handwerklichen Berufen muss man mehr zahlen als in kaufmännischen Jobs.“ Manche Berufsgruppen werden von den Versicherern sogar gar nicht abgesichert, etwa Sprengmeister.