Ausbildungskosten bei Steuererklärung angeben
Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn das erste Einkommen gering ist - Azubis sollten eine Einkommensteuererklärung machen. So könnten Ausgaben - für die Fahrt zur Berufsschule, Fachbücher oder Arbeitsmittel - als Verluste festgestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Verluste könnten nach dem Ende der Ausbildung zu einer Steuerersparnis führen. Ein Beispiel: Ein Azubi hatte in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils Einnahmen von 4000 Euro und Werbungskosten von 6000 Euro. Mit der Abgabe jeweils einer Steuererklärung und dem entsprechenden Antrag wurden dreimal 2000 Euro Verlust festgestellt und vorgetragen.
Im Jahr 2012 steigt das Einkommen nach dem Ende der Ausbildung auf 30 000 Euro. Die Werbungskosten liegen in diesem Jahr bei 2000 Euro. Werden nun die angesammelten Verluste geltend gemacht, verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 22 000 Euro.