Geworben wird bei diesem 'Straßenverkauf' meist mit Gewinnversprechungen oder mit guten Taten für Mensch und Tier, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Dass es dabei um kostenpflichtige Zeitschriftenabos geht, erschließe sich den Kunden oft erst, wenn die erste Rechnung im Briefkasten liegt.
Verbraucher sollten sich daher nach einer Unterschrift eine Kopie des unterzeichneten Schriftstückes aushändigen lassen. Abgeschlossene Lieferverträge könnten zwei Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung gekündigt werden.