Post darf nicht mit „sicherem“ Online-Brief werben

Bonn (dpa) - Groß hat die Deutsche Post für ihren neuen Onlinebrief getrommelt. Angeblich wird der schriftliche Brief dabei verbindlich ins Internet übertragen. Doch Vorsicht: Ohne Unterschrift sind etwa Kündigungen auch weiterhin ungültig.

Mit einem breiten Werbefeldzug hat die Deutsche Post ihren neuen Onlinebrief angepriesen. Eine der wichtigsten Botschaften lautete: Mit dem E-Postbrief werden der klassische Brief und das Briefgeheimnis vertraulich, verbindlich und verlässlich ins Internet übertragen. Doch die Werbesprüche gelten nur begrenzt und könnten nach einem Gerichtsurteil irrige Vorstellungen über die Rechtsverbindlichkeit hervorrufen. Miet- oder Jobkündigungen etwa bedürfen weiterhin der eigenhändigen Unterschrift und nicht etwa nur digitaler Signaturformen.

Die Deutsche Post darf nach einem Urteil des Bonner Landgerichts (Aktenzeichen: 14 O 17/11), das der Nachrichtenagentur dpa am Montag /15. August) vorlag, beim E-Postbrief nicht mehr damit werben, dass er „so sicher und verbindlich wie der Brief“ sei. Diese Aussage sei „unwahr“.

Untersagt wurde außerdem die Aussage, dass der Onlinebrief die Vorteile des klassischen Briefs ins Internet übertrage und „damit auch in der elektronischen Welt eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation“ biete. Solche Werbung erwecke den irrigen Eindruck, dass auch rechtsverbindliche Erklärungen auf diesem elektronischen Wege versendet werden könnten.

Ein Post-Sprecher in Bonn kündigte Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an. „Wir teilen nicht die Rechtsauffassung des Gerichts.“ Das Unternehmen sehe auch keine Anhaltspunkte für „irreführende“ Aussagen. Mit Blick auf ein schwebendes Verfahren wolle man sich in der Sache jetzt nicht näher äußern.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief und rechtliche Erklärungen bedürften auch keiner eigenhändigen Unterschrift, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden, warnte der Dachverband.

Für bestimmte Fälle wie die Kündigung eines Mietvertrags sei für eine rechtsverbindliche Erklärung die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben, hieß es von den Verbraucherschützern. Diese Schriftform könne nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. „Diese Möglichkeit besteht beim E-Postbrief jedoch nicht.“

Die Deutsche Post ist in Deutschland beim datengeschützten Onlinebrief bereits vor einem Jahr an den Start gegangen und war damit der Pionier. Ein Konkurrenzangebot für De-Mail (Deutsche Telekom und United Internet) ist auf dem Weg. Der Bundestag hat für den sicheren elektronischen Versand von Schriftstücken inzwischen einen gesetzlichen Rahmen beschlossen.

Bisher gehören vor allem Unternehmen und Behörden zu den Kunden des Post-Angebots. Genaue Angaben, wie sich das Geschäft angelassen hat, macht die Post nicht. Nach ihren Angaben hat sie bereits mehr als eine Million Anmeldungen verzeichnet. Der Konzern hofft, mit der Innovation im Laufe der Zeit die Einbußen aus dem steten Rückgang im traditionellen Briefgeschäft auffangen zu können.

Inwieweit auch Privatverbraucher auf diese Form wechseln und etwa mit ihrer Bank, ihrer Versicherung oder ihrem Arzt so verschlüsselt kommunizieren und dafür auch bezahlen, ist noch nicht absehbar. Notwendig ist für aktive Kunden des E-Postbriefs eine persönliche Registrierung, mit der sie sich eine persönliche Mail-Adresse sichern. Für Sender gilt das Standardporto von 55 Cent. Der Empfang von E-Post ist kostenlos.