Versicherungen für die Mietkaution
Berlin (dpa/tmn) - Eine neue Wohnung ist teuer: Umzug und Renovierung gehen gehörig ins Geld. Und dann noch die Mietkaution. Hier könnten Kautionsversicherungen eine Alternative sein. Allerdings ist dabei einiges zu beachten.
Umzuziehen ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch richtig teuer werden: Umzugswagen und -helfer, Renovierung der alten und der neuen Wohnung, Maklerprovision, neue Möbel und nicht zuletzt die Mietkaution. Diese ist mit bis zu drei Monatsmieten nicht selten einer der größten Posten.
Abhilfe bieten Mietkautionsversicherungen. Dabei bürgt ein Versicherungsunternehmen für die Kaution. Der Versicherer verspricht, für Ansprüche aus dem Mietverhältnis einzustehen - etwa bei Zahlungsrückstand, oder Schäden an der Wohnung - sollte der Mieter zahlungsunfähig oder -willig sein. Der Vorteil für den Mieter: Er muss zum Umzugszeitpunkt nicht so tief in die Tasche greifen. Stattdessen zahlt er eine Grundgebühr sowie einen Jahresbeitrag, der prozentual von der versicherten Summe berechnet wird.
„Das erspart so manchem, sein Konto zu überziehen, einen Kredit aufzunehmen oder sich Geld zu leihen“, sagt Frank Liepner vom Deutschen Mietkautionsbund. Doch auch für liquide Kunden könne eine Kautionsversicherung eine Alternative sein: „Dank ihr kann ich über die betreffende Summe frei verfügen und sie zum Beispiel in Sachwerte investieren oder so anlegen, dass ich eine vernünftige Rendite bekomme.“
Allerdings gibt es einige Punkte, die vor dem Abschluss einer Mietkautionsversicherung bedacht werden sollten. „Man sollte sich vor allem darüber im Klaren sein, dass man durch das Zahlen der Beiträge im Schadensfall nicht, wie etwa bei einer Haftpflichtversicherung, aus dem Schneider ist“, erklärt Michael Sittig von der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest.
Der Grund: Das Geld, dass der Vermieter im Ernstfall beim Versicherer anfordere, holten sich die Unternehmen vom Mieter wieder. Die gezahlten Gebühren - meist um die fünf bis sechs Prozent der Jahresmiete - werden weder mit der Schadenssumme verrechnet, noch nach Versicherungsende ausbezahlt.
„Die Bezeichnung Versicherung ist für dieses Produkt meiner Meinung nach sehr irreführend“, bemängelt deshalb Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Das Ganze sei und bleibe schließlich eine Bürgschaft, auch wenn ein Versicherer die Sicherheit gewähre. „In der Werbung der Unternehmen, die teils sehr plakativ ist, wird das aber oft nicht ausreichend klar“, findet er. So mancher realisiere daher erst, worauf er sich eingelassen habe, wenn er sich nach Auszug mit einer Forderung konfrontiert sehe.
Ebenfalls nicht klar dürfte vielen Kunden sein, dass die gewährte Sicherheit eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist. „Im Grunde bedeutet das, dass der Vermieter sich die Kautionssumme auszahlen lassen kann, ohne dass die Anspruchsgrundlage geprüft werden muss“, erklärt Sittig. Zwar sei das nicht bei allen Anbietern der Fall - manche schauen genauer auf die Begründung und geben dem Versicherten die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor sie der Vermieterforderung folgen - aber auch hier ziehe der Mieter manchmal den schwarzen Peter, wenn die Forderung unrechtmäßig ist.
„Da die Versicherer als Bürge zur Zahlung verpflichtet sind, sehen sie nur von ihr ab, wenn ein Rechtsmissbrauch offensichtlich und eindeutig nachweisbar ist“, sagt Sittig. „Und wenn Wort gegen Wort steht, ist die Beweisführung teils schwierig.“ Ist das Geld gezahlt, muss der Betroffene sich über die Rechtmäßigkeit der Forderung und einer eventuellen Rückzahlung mit seinem Vermieter auseinandersetzen.
Hat man sich mit den Rahmenbedingungen des Modells „Mietkautionsversicherung“ - das derzeit bei rund 2 von 20 Millionen neuer Mietverhältnisse pro Jahr zum Tragen kommt - vertraut gemacht und sieht es als attraktive Option, spricht prinzipiell nichts gegen seine Wahl. „Die Versicherungsunternehmen, mit denen die verschiedenen Anbieter zusammenarbeiten sind respektabel“, erklärt Ropertz.
Im Vorfeld der Entscheidung rät er jedoch dazu, sich auch mit anderen Möglichkeiten auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob es nicht eine bessere Variante gibt: So könne es lohnenswert sein, bei der Hausbank die Möglichkeit einer Bürgschaft zu erfragen - die Jahresbeiträge sind hier niedriger als bei den Versicherern. Auch könnten Mieter beim Vermieter auf das Recht der Kautionszahlung in drei Monatsraten pochen, wenn sie zum Zeitpunkt des Umzugs Liquiditätsprobleme haben.