Viel Aufwand, wenig Nutzen - Beratungsprotokolle gut prüfen
Stuttgart (dpa/tmn) - Seit 2010 müssen Gespräche zwischen dem Anlageberater in der Bank und dem Kunden dokumentiert werden. Doch die Protokolle enthalten oft nicht alle notwendigen Informationen. Wie riskant die Wertpapiere sind, wird darin etwa kaum ausgeführt.
Details wie Risikoneigung, die Höhe der monatlichen Ein- und Ausgaben sowie die Anlageziele werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten. „Anhand dieser Protokolle sollen Verbraucher nachvollziehen können, warum eine bestimmte Anlageempfehlung ausgesprochen wurde“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „In der Praxis kann kaum ein Kunde damit etwas anfangen.“
Die Angaben, die in dem Protokollen zu finden sind, sind häufig dürftig. „Sie entsprechen bestenfalls dem, was der Gesetzgeber verlangt, und das ist zu wenig“, kritisiert der Finanzexperte. Wenn ein Anleger beispielsweise bereits Wertpapiere oder Kredite hat, stehe das zwar in dem Protokoll. Doch wie riskant die Wertpapiere sind oder ob man die Kredite kündigen und abzahlen kann, werde nicht aufgeführt. „Ohne den Anleger und seine Motive sehr genau zu kennen, kann man nicht beraten.“ Aus Sicht des Finanzexperten sollte das Protokoll vielmehr ein umfassendes Gutachten sein: „Im Grunde müsste ähnlich wie bei einer ärztlichen Diagnose eine umfassende Bestandsaufnahme gemacht werden, die dann zu einer bestimmten Empfehlung führt“, sagt Nauhauser.
Verbraucher sollten es bei einer Anlageberatung deshalb nicht ihrer Bank überlassen, das Gespräch zu protokollieren. „Machen Sie sich während des Gesprächs selbst Notizen“, empfiehlt Nauhauser. Der Vorteil: Mit diesen Notizen könnten später unkonkrete oder fehlende Angaben in den Protokollen ergänzt werden. „Außerdem sollten Sie Fragen stellen“, rät der Experte. „Vor- und Nachteile, Kosten, Provisionen, Flexibilität - notieren Sie alle Details.“ Eine andere Möglichkeit sei, eine Vertrauensperson zu dem Beratungsgespräch mitzunehmen und die Notizen dieser Person zu überlassen.
Das Protokolle der Anbieter sollten Anleger generell kritisch sehen. Oft seien die Angaben nicht vollständig und entsprächen auch nicht dem Beratungsverlauf, erklärt Nauhauser. Fehlende Angaben, Textbausteine zur Enthaftung der Berater oder unverständliche Formulierungen sollten Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Ein wichtiger Hinweis: Beratungsprotokolle müssen nicht unterschrieben werden. Der Gesetzgeber verlange nur die Unterschrift des Beraters, sagt Nauhauser. Da Beratungsprotokolle in einem Rechtsstreit ein großes Gewicht bekommen können, sollten Kunden sich unbedingt gegen Fehler zur Wehr setzen.