Vor 2009 erworbene Aktien - Gewinn ist bei Verkauf steuerfrei
Berlin (dpa/tmn) - Vor dem Verkauf von Aktien sollten Anleger prüfen, wann sie die Papiere erworben haben. Denn davon hängt ab, ob sie die erzielten Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen können oder nicht, wie der Bundesverband deutscher Banken erläutert.
Sind die Aktien nach dem 1. Januar 2009 ins Depot gekommen, fällt für den realisierten Gewinn Abgeltungssteuer an, so der Verband. Das gelte zumindest dann, wenn der Freibetrag von 801 Euro im Jahr schon ausgeschöpft ist und der Ertrag nicht mit Verlusten verrechnet werden kann, die bei anderen Verkäufen entstanden sind.
Hat ein Anleger sich mehrfach Aktien eines Unternehmens zugelegt und verkauft er nun Teile davon, gilt dem Bankenverband zufolge die Regel „first in, first out“. Das bedeute, dass das Finanzamt die zuerst erworbenen Aktien als die zuerst wieder abgestoßenen betrachtet. Für Aktienkäufe vor dem Stichtag 1. Januar 2009 gelte das alte Steuerrecht - wer solche Papiere jetzt verkauft, muss auf den Gewinn keine Abgeltungssteuer zahlen.