Vordruck der Umsatzsteuer-Voranmeldung aktualisiert
Berlin (dpa/tmn) - Neues Formular für Unternehmer: Das Dokument für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Anleitung wurden ergänzt. Grund sind gesetzliche Änderungen. Ab 1. Oktober muss das neue Formblatt verwendet werden.
Unternehmer sind zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Dazu wird der Vordruck Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) genutzt. Die Finanzverwaltung hat das Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014 sowie die dazugehörige Anleitung aktualisiert, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Das neue Formblatt USt 1 A zur Voranmeldung ersetzt ab dem 1. Oktober 2014 das bisherige Vordruckmuster.
Aufgrund gesetzlicher Neuerungen wurden in dem Formular einige Änderungen vorgenommen: Bei Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen sowie bei steuerpflichtigen Lieferungen von Spielekonsolen und Tablet-PCs kommt es zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Deshalb müssen künftig Umsätze, die durch Lieferungen von Tablet-Computern und Spielekonsolen erbracht wurden, im Vordruckmuster vom Unternehmer in der Zeile 39 und vom Leistungsempfänger in der Zeile 51 angegeben werden. Die Umsätze aus Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen werden vom leistenden Unternehmer in die Zeile 40 und vom Leistungsempfänger in die Zeile 52 eingetragen.
Generell hat jeder Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg authentifiziert zu übermitteln. Der Voranmeldezeitraum richtet sich nach der Höhe der Steuerschuld. Sie muss deshalb entweder vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Im Ausnahmefall können Unternehmer die Steuervoranmeldungen weiterhin in Papierform abgeben. Dazu ist ein entsprechender Härtefallantrag beim Finanzamt erforderlich. Das Finanzamt prüft dann, ob die Teilnahme am elektronischen Verfahren eine unbillige Härte für den Steuerzahler darstellt.