Vorsicht beim Ausschlagen des Erbes
Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Erbe sollte sich möglichst genau über eine anstehende Erbschaft informieren. Unüberlegte Entscheidungen können später nur schwer wieder rückgängig gemacht werden.
Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, weil ein Erbe aufgrund ungenauer Informationen befürchtet, Schulden zu übernehmen, könne er das später nicht mehr rückgängig machen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Sie beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: I-3 Wx 21/11).
Im verhandelten Fall hatte eine Frau das Erbe ihrer Eltern ausgeschlagen. Sie hatte vermutet, dass dort wahrscheinlich „nur Schulden seien“. Grund für ihre Annahme war unter anderem die Krebserkrankung des Vaters. Zudem war das Elternhaus schon im Jahre 1989 verkauft worden und die Stiefmutter zu Lebzeiten auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Als sich später herausstellte, dass der Nachlass noch einen Wert von etwa 76 000 Euro hatte, wollte die Frau ihre Ausschlagungserklärung anfechten.
Vor Gericht scheiterte sie allerdings. Eine Anfechtung komme nur in Betracht, wenn sich die Erbin zunächst über die Werthaltigkeit des Erbes informiert hätte. Im vorliegenden Fall habe sie sich allerdings nur von Spekulationen leiten lassen.