Was Männer beim Ehevertrag beachten sollten
Berlin (dpa/tmn) - Eheverträge drehen sich in erster Linie um die Regelung von Vermögensverhältnissen. Da die Geschlechterrollen hier meist noch klassisch verteilt sind, haben Männer andere Gründe als Frauen, einen solchen Vertrag abzuschließen.
Die Ehe ist die folgenreichste Entscheidung des Lebens: persönlich, rechtlich und auch wirtschaftlich. Mit dem Ja-Wort auf dem Standesamt werden beide Partner in jeder Hinsicht voneinander abhängig. Doch wer denkt vor der Hochzeit schon gern daran, was passiert, wenn das Glück nicht halten sollte? Auch für den Trennungs- und Scheidungsfall gibt es gesetzliche Regelungen. Unterhaltspflicht und -anspruch, die Aufteilung des Hausstands oder auch die Aufteilung während der Ehe entstandenen Vermögens sind Beispiele.
Wer diese Regelungen auf die persönliche Situation zuschneiden möchte, hat die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Der muss von einem Notar beglaubigt werden. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer in Berlin hat beobachtet, dass das Mustermodell des Gesetzgebers auf immer weniger Ehen passt. „Deshalb steigt auch der Bedarf an Eheverträgen“, sagt er.
Die Motivation, einen Ehevertrag abschließen zu wollen, kann bei den Partnern ganz unterschiedlich sein. „So eine Vereinbarung sollte natürlich dazu dienen, den Partner mit geringerem Einkommen davor zu schützen, im Scheidungsfall zu verarmen“, sagt Bruno Steiner vom Bundesverband Finanz-Planer in Oldenburg. Andererseits müsse er auch die Existenz des Besserverdieners schützen.
In der Praxis sei es so gut wie immer der Mann, der im Scheidungsfall zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet wird. „In 90 bis 95 Prozent der Fälle ist das so. Da gibt es die klassische Rollenverteilung noch“, sagt Andrea Peyerl, Fachanwältin für Familienrecht aus Kronberg im Taunus. Sie hat einen Ratgeber zum Ehevertrag speziell für Männer geschrieben. Wegen der meist ungleichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien diese öfter daran interessiert, sich abzusichern.
Ein Grund, dies zu tun, seien Vermögenswerte, die einer Schätzung oder Bewertung unterliegen. „Das ist es, was bei späterer Scheidung zu Auseinandersetzungen führt“, erklärt Peyerl. Bankkonten oder Wertpapierdepots seien unproblematisch, da die Zahlen klar ablesbar sind. Komplizierter werde es etwa bei Immobilien. Deren Wert bei Eheschließung müsse unbedingt bekannt sein, um eine eventuelle Wertsteigerung während der Ehe berechnen zu können.
Geradezu eine Pflicht sei der Ehevertrag aber für Selbstständige und Unternehmer. „Firmenanteile, eine Praxis oder Kanzlei können als Teil des Vermögens gewertet und in den Zugewinnausgleich einbezogen werden“, warnt Peyerl. Der Wert eines Unternehmens ist von vielen Faktoren abhängig. Meist übersteigt dieser die Mittel, die der Mann zur Verfügung hat, um seiner Frau einen Ausgleich zu zahlen. So kann das ganze Unternehmen in Gefahr geraten. Ein guter Ehevertrag sollte solche Fälle ausschließen.
Bei Berufen, die klassischerweise die Möglichkeit zur Selbstständigkeit bieten, wie Arzt oder Anwalt, rät Peyerl dazu, auf jeden Fall unternehmensschützende Vereinbarungen zu treffen. „Auch Männer, die bei der Eheschließung noch angestellt sind, sollten das tun.“ Allgemein sollten bei Abschluss des Vertrags möglichst viele Eventualitäten bedacht werden: etwa Kinder, Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust.
Unterhaltsansprüche und Gütertrennung völlig auszuschließen sei allerdings nicht möglich. „Das wäre sittenwidrig, weil es in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift“, sagt Diehn. In der Praxis sei es meist auch so, dass beide Partner um einen fairen Ausgleich bemüht sind. „Wenn die Leute mit einem gewissen Vorverständnis zum Notar kommen, ist es auch möglich, sehr schnell zu Regelungen zu kommen.“ Eile ist jedoch nicht nötig: Lassen sich Paare beim Ehevertrag nur vom Notar beraten, sind die Kosten dafür in den auf jeden Fall anfallenden Gebühren enthalten.
Haben die Partner jedoch keine klare Vorstellung, wie die Ehe geregelt werden soll, rät Rechtsanwältin Peyerl von gemeinsamen Beratungsgesprächen ab. „Das ist seriös gar nicht leistbar, denn natürlich sind die Interessen oft unterschiedlich.“ Es sei also besser, sich individuell und von verschiedenen Anwälten beraten zu lassen.
Rein rechtlich kann ein Ehevertrag jederzeit geschlossen werden - auch nach der Hochzeit. Peyerl rät allerdings, den Vertrag möglichst lange vor der Trauung abzuschließen. „Mann und Frau sollten ausreichend Gelegenheit haben, gut zu überlegen und sich beraten zu lassen.“ Auch sollte die Beschäftigung mit dem Vertrag nicht mit den unmittelbaren Hochzeitsvorbereitungen kollidieren. „Dann könnte es dazu kommen, dass die Frau später sagt, sie habe nur unter dem Druck der bald stattfindenden Feier unterschrieben“, warnt sie. Dies mache Verträge, die auch inhaltlich detailliert geprüft werden, juristisch angreifbar.