Neckermann.de-Gutscheine möglichst schnell einlösen
Rostock (dpa/tmn) - Der frühe Einstieg ins Onlinegeschäft, das Internetkürzel „de“, alles hat nicht geholfen - der Versandhandel Neckermann ist insolvent. Wer noch Gutscheine hat, sollte bald etwas damit bestellen.
Wer noch Gutscheine des Versandhändlers Neckermann.de besitzt, sollte diese so schnell wie möglich gegen Ware einlösen. Das gilt auch für Guthaben, das Verbraucher bei dem Unternehmen haben. Denn nur solange das Unternehmen noch existiert und Ware liefert, könne man Gutscheine und Guthaben zum Einkauf einsetzen, erläutert Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Neckermann.de hatte in der vergangenen Woche Insolvenz beantragt.
Der Verbraucherschützer rät davon ab, bei dem Versandhändler jetzt noch Ware gegen Vorkasse zu ordern. Wer eine Bestellung rückgängig machen möchte, könne von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Grundsätzlich sei es bei einem Onlinekauf möglich, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückzusenden.