Rückzug nach Deutschland: Keine Umzugshilfe aus Hartz IV
Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Müssen Hartz-IV-Empfänger aus gewichtigen Gründen umziehen, bekommen sie dafür oft finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. Das gilt jedoch nicht für einen Umzug aus dem Ausland zurück nach Deutschland.
Ein Hartz-IV-Empfänger hat bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland keinen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (Aktenzeichen: S 10 AS 412/12 ER) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
Der Fall: Eine Frau zog Ende 2011 auf die Insel Madeira, um dort eine Existenz aufzubauen. Aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen reiste sie Anfang 2012 wieder nach Deutschland ein. Sie beantragte Hartz IV, das ihr auch bewilligt wurde. Für die Überführung ihres auf Madeira verbliebenen Hab und Gutes, erwartete sie finanzielle Hilfe des Jobcenters. Das Jobcenter lehnte jedoch ab.
Das Urteil: Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Vorschrift, die die Umzugskosten von Hartz IV-Empfängern betrifft, nicht auf Umzüge aus dem Ausland nach Deutschland anwendbar. Die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem solle nicht bezuschusst werden. Zudem habe die Frau nicht nachgewiesen, dass die auf Madeira verbliebenen Gegenstände unentbehrlich seien. Ausweispapiere stünden ihr noch zur Verfügung, sonstige Unterlagen könnten ersetzt werden.