Neckermann.de-Insolvenz - Was Kunden wissen sollten
Hamburg (dpa/tmn) - Der Versandhändler Neckermann.de hat Insolvenz beantragt. Viele Kunden sind jetzt verunsichert. Welche Rechte sie haben - dazu hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Neckermann.de hat Insolvenz angemeldet. Das teilte das Unternehmen am Mittwoch (18. Juli) in Frankfurt mit. Für Kunden bestehe allerdings vorerst kein Grund zur Unruhe, erläutert Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet sei, gehe das Geschäft normal weiter. „Man sollte jetzt allerdings nicht mehr auf Vorkasse bestellen“, rät Rehberg. Denn das Geld könne unter Umständen verloren gehen. Welche Rechte haben Kunden? Antworten auf einige Fragen:
Wird schon bestellte Ware trotz des Insolvenzantrags ausgeliefert?
„Die Verträge bestehen ja weiterhin“, erklärt Rehberg. „Das heißt: Wenn ich bestellt habe, muss auch geliefert werden.“ Kunden sollten die georderten Waren aber erst bezahlen, wenn sie auch tatsächlich bei ihnen zu Hause angekommen sind. Verbraucher könnten auch überlegen, ob sie die ihre erst kürzlich aufgegebene Bestellung widerrufen. „Da es sich ja um Online-Geschäfte handelt, ist das durchaus möglich.“
An wen sollten sich Kunden bei Problemen wenden?
Bisher wurde nur der Insolvenzantrag gestellt. Das heißt: „Kunden müssen sich derzeit noch direkt an Neckermann.de wenden“, erklärt Rehberg. Wird dann das Verfahren offiziell eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser sei dann auch Ansprechpartner für die Kunden.
Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen aus?
Trotz Insolvenzantrag läuft der Geschäftsbetrieb derzeit normal weiter. „Das heißt, dass man als Kunde weiterhin ein Gewährleistungsrecht hat“, erklärt Rehberg. Wird dann das Insolvenzverfahren eröffnet, könnte es mit der Durchsetzung der Ansprüche schwieriger werden. Seine Forderung müsse man in diesem Fall an den Insolvenzverwalter richten. „Man steht dann aber meist am Ende der Reihe.“