Neue Regelungen Was sich 2018 für Verbraucher ändert
Düsseldorf (dpa) - Das Jahr 2018 bringt für Verbraucher wieder etliche Veränderungen. Die Wichtigsten: Die Grenzen in der EU verlieren für Konsumenten weiter an Bedeutung. Der Verbraucherschutz bei Urlaubsbuchungen wird zeitgemäßer.
Und außerdem sollten Autokäufer einen wichtigen Termin beachten.
FERNSEHEN WIE ZUHAUSE: Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix, Sky Go oder Maxdome können ihre Abo-Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Denn die bislang üblichen Ländersperren fallen durch eine Verordnung des EU-Parlaments weg. Die Regelung gilt allerdings nur bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter für die neue Nutzungsmöglichkeit nicht erheben.
KEINE ZUSATZGEBÜHREN MEHR BEI KREDITKARTENZAHLUNG: Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Händler dürfen danach keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet.
BESSERER SCHUTZ BEI KARTENMISSBRAUCH: Bei Diebstahl ihrer Kreditkarte und nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sind Verbraucher künftig besser geschützt. Ab dem 13. Januar sinkt die Haftungsgrenze von bislang maximal 150 auf 50 Euro - sofern die Verbraucher nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
MEHR VERBRAUCHERSCHUTZ BEI URLAUBSREISEN: Verbraucher profitieren ab dem 1. Juli 2018 bei Buchungen im Internet von zusätzlichem Schutz, wenn sie auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben - beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. Nicht zuletzt soll der Insolvenzschutz für geleistete Zahlungen besser werden. Außerdem hat der Urlauber künftig mehr Zeit, Reisemängel geltend zu machen. Die Frist dafür verlängert sich von einem Monat auf zwei Jahre.
MEHR SCHUTZ VOR PING-ANRUFEN: Die Bundesnetzagentur will die Verbraucher besser vor Telefon-Abzocke mit sogenannten Ping-Anrufen schützen. Dabei versuchen Betrüger durch kurzes Klingeln auf dem Handy des Opfers Rückrufe zu provozieren, die in Kostenfallen führen. Die dabei verwendeten Rufnummern sehen auf den ersten Blick zwar wie eine lokale Vorwahl aus, führen jedoch ins ferne Ausland. Um das zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen bis spätestens zum 15. Januar 2018 für 22 Länder eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Dadurch habe der Anrufer die Möglichkeit, das teure Telefonat abzubrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen, teilte die Behörde mit.
DER 500-EURO-SCHEIN BEKOMMT SELTENHEITSWERT: Der 500-Euro-Schein, ohnehin nicht gerade ein weit verbreitetes Zahlungsmittel, dürfte im täglichen Umgang noch seltener werden. Denn die Europäische Zentralbank will die Ausgabe der Scheine gegen Ende 2018 einstellen. Die im Umlauf befindlichen Banknoten bleiben aber weiter gültig.
WICHTIGER TERMIN FÜR AUTOKÄUFER: Wer sich 2018 ein neues Auto kaufen will, sollte den 1. September 2018 im Blick behalten, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn ab diesem Datum werde bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Schadstoffausstoß nach einem neuen, realistischeren Verfahren gemessen. „Dadurch könnten sich für viele Autos die Kfz-Steuern erhöhen“, warnten die Verbraucherschützer. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändere sich nichts.
ARBEITSLOSENGELD AUS DEM SUPERMARKT: Empfänger von Arbeitslosengeld können sich künftig in besonders dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehörten Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Doch sollen sie aus Kostengründen abgebaut werden. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.