Münzgeld und Kontoeröffnung Welche Bankgebühren zu hoch sind
Stuttgart (dpa/tmn) — Banken verlangen für ihre Dienstleistungen Gebühren. Das ist nach Ansicht von Verbraucherschützern durchaus in Ordnung. Allerdings lohnt es sich im Einzelfall genauer hinzusehen - denn nicht jede Gebühr ist gerechtfertigt.
Zwei Beispiele:
- Münzen: Wer sein Sparschwein regelmäßig füttert, kennt das: Für die Annahme von Münzen verlangen Banken eine Gebühr. 7,50 Euro sind für diese Dienstleistung aber zu hoch, befand das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az.: 10 O 222/17). Der Grund: Das vereinbarte Entgelt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten darf nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer tatsächlich entstehen.
- Kontoeröffnung: Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Girokonto. Ein Geldinstitut stellte Kunden für die Einrichtung eines solchen Basiskontos 39 Euro in Rechnung. Aus Sicht des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen unzulässig. Denn laut Gesetz sind Geldinstitute grundsätzlich verpflichtet, ein Basiskonto zu eröffnen und zu führen. Da für andere Girokonten keine solche Gebühr verlangt wurde, sei es zudem ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot.