Neues Jahr, viele Änderungen Was sich 2020 finanziell ändert und was bleibt
Weniger Alkohol trinken und mit dem Rauchen endlich aufhören – viele Bürger nutzen das neue Jahr, um sich gute Vorsätze zu fassen. Was am Ende übrig bleibt, wird sich am 31. Dezember zeigen, wenn die neuen (vielleicht auch alten) Vorsätze gefasst werden. Der Jahreswechsel ist aber auch der Zeitpunkt, zu dem diverse Anpassungen und Neuerungen in Kraft treten.
Einige sind enttäuschend – etwa wie die Anhebungen der Zusatzbeiträge bei einigen Krankenkassen. Aber nicht nur gesetzlich Versicherte greifen demnächst tiefer in die Tasche. Auch die PKV muss wieder den Beitrag nach oben schrauben. Auf der anderen Seite gibt es auch Grund zur Freude. Wer sich dieses Jahr für ein Eigenheim mit KfW-Förderung entscheidet, bekommt bessere Förderkonditionen. Die Summen für Tilgungszuschüsse steigen. Es lohnt sich also, in einer ruhigen Minute vielleicht etwas genauer hinzuschauen – um herauszufinden, welche Änderungen den Haushalt ganz direkt treffen können.
Beiträge zur Krankenkasse steigen
Jeden Monat spüren Beschäftigte sehr deutlich, wie hoch die Beiträge zur Sozialversicherung sind. Neben der Rentenversicherung macht sich besonders der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Zusammenhang bemerkbar.
Beschäftigte und Arbeitnehmer zahlen hier inzwischen jeweils die Hälfte – nämlich 7,3 Prozent. Dieses Paritätsprinzip hatte der Gesetzgeber in der Vergangenheit zeitweise aufgeweicht. Mittlerweile werden jedoch die Kosten für den Zusatzbeitrag wieder paritätisch getragen. Diesen hat der Gesetzgeber in der Beitragsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankert, um Finanzierungslücken bei den Kassen decken zu können.
Beitragserhöhung nur bei den Zusatzbeiträgen – Versicherte tragen Mehrkosten allein
Reichen die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr aus, müssen betroffene Krankenkassen ihre Mitglieder zur Kasse bitten. Und 2020 dürfte dies bei einigen Anbietern wieder der Fall sein. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag aktuell bei etwas mehr als einem Prozent. Medienberichten zufolge sind bei mehr als zwei Dutzend gesetzlichen Krankenkassen bereits weitere Anpassungen angekündigt. Zu den Spitzenreitern – so die Berichte, gehören einige der Innungskrankenkassen (IKK) sowie Betriebskrankenkassen.
Beispiele für die Beitragserhöhung:
- BKK Stadt Augsburg: auf 2,70 Prozent
- Salus BKK: auf 1,45 Prozent
- BKK Herkules: 2,20 Prozent
Aber: Es geht beim Zusatzbeitrag nicht nur nach oben. Einige wenige Kassen wollen ihren Beitrag senken. In den besonders mitgliederstarken Krankenversicherungen scheint sich aber nichts zu ändern. Hier sind bislang keine weiteren Steigerungen des Zusatzbeitrags bekannt. Wie sich die Situation im Lauf des Jahres entwickelt, muss abgewartet werden.
JAEG und Beitragsbemessungsgrenze
Einige weitere wichtige Änderungen im Bereich der Krankenversicherung betreffen die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) sowie die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Über die Beitragsbemessungsgrenze legt der Gesetzgeber einen Betrag fest, bis zu dem Einkommen für die Berechnung der Kassenprämien herangezogen werden.
Gegenüber dem Vorjahr steigt diese Summe auf 4.687,50 Euro im Monat – und damit um gut 150 Euro. Bedeutet: Jeder Versicherte, der mehr als die alte BBG verdient hat, zahlt seit Januar 2020 einen etwas höheren Beitrag in die GKV.
Ebenfalls gestiegen ist die JAEG – auf 62.550 Euro. Damit müssen Arbeitnehmer in Zukunft noch einmal deutlich mehr verdienen, um sich im Rahmen der privaten Krankenversicherung absichern zu können. Dieser Wechsel ist erst möglich, wenn das Gehalt (brutto) die aktuelle JAEG übersteigt. Im Umkehrschluss bedeutet die Anhebung auch, dass einige Beschäftigte sich wieder eine neue GKV suchen müssen – wenn das Gehalt unter die JAEG rutscht.
Entlastung von Angehörigen in der Pflege geplant
Pflege ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Immer noch wird ein erheblicher Teil dabei von Familien geleistet. Ohne diese Möglichkeit würden die Pflegesysteme noch sehr viel stärker unter Druck stehen. 2020 könnte es für Angehörige eine Entlastung geben. Zumindest liegt ein entsprechendes Gesetz in den Schubladen, mit welchem Rahmenbedingungen für den Unterhalt angepasst werden.
Hintergrund: Basierend auf den Regelungen des BGB können Kinder für die Pflege der Eltern auch finanziell in Anspruch genommen werden. Aktuell wird hier mit Mindestselbstbehalten gearbeitet, welche den Kindern verbleiben müssen und die kompliziert berechnet werden.
Mit dem neuen Entlastungsgesetz sollen konkrete Einkommensgrenzen gelten. Sobald Angehörige diese überschreiten, können sie auf die Übernahme der Pflegekosten in Anspruch genommen werden. Damit hätten Kinder von Pflegebedürftigen sehr viel mehr Sicherheit.
Höherer Mindestlohn
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser umfasst zwar gewisse Ausnahmen, sichert vielen Beschäftigten dennoch eine Lohnuntergrenze. 2019 lag der Mindestlohn noch bei 9,19 Euro. Für das neue Jahr 2020 gelten diesbezüglich neue Regelungen. Der Gesetzgeber hebt den Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde an.
Rente: Auch hier hat sich einiges geändert
Pünktlich zum Jahreswechsel ändert sich in vielen Alltagsbereichen etwas. Seit einigen Jahren gehört auch der Rentensektor dazu. Dies betrifft sowohl die Ansparphase als auch die Auszahlung.
- Unter anderem hat der Gesetzgeber 2020 wieder die Höhe der Abzugsbeträge für Verträge zur Basisrente angehoben. Diese ist als Rürup-Rente eher bekannt.
- Ebenfalls gestiegen sind wieder die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.
- Auf Neuerungen haben sich aber auch Rentenbezieher einstellen müssen – die Besteuerungsgrenzen sind gestiegen.
Höherer Steuerabzug für die Basisrente
Die 2005 vom Gesetzgeber entwickelte sogenannte Basisrente ist in erster Linie für Selbständige und Freiberufler gedacht, die selbst nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Wer sich für diese Form der Altersvorsorge entschieden hat, muss in der Auszahlungsphase zwar Steuern zahlen. Im Gegenzug sind allerdings in der Ansparphase gewisse Anteile der Beträge über die Einkommenssteuererklärung abzugsfähig.
Und auch pünktlich zum Jahreswechsel 2019/2020 haben sich diese Beträge wieder verändert. Wird mit einer Basisrente für den Ruhestand vorgesorgt, kann mittlerweile 90 Prozent der eingezahlten Summe bei der Steuer absetzen.
Bedeutet im Klartext: Da der anerkannte Höchstbetrag für die Basisrente aktuell bei 25.046 Euro liegt, sind 22.541 Euro abzugsfähig. Bei Ehepartnern verdoppelt sich diese Summe. In den Genuss der Neuregelung kommen circa zwei Millionen Verträge, die inzwischen auf die Basisrenten abgeschlossen wurden.
Hinweis: Bis 2014 galt für die Berechnung des steuerlich relevanten Anteils der feste Höchstbetrag von 20.000 Euro. Seit 2015 erfolgt eine Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze. Für 2020 liegt diese bei 101.400 Euro. Hieran wird der Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung angelegt, welcher bei 24,7 Prozent liegt. Damit ergeben sich die 25.046 Euro Bemessungsgrundlage für den steuerrelevanten Anteil.
Steuerabzug in der Basisrente im Überblick:
- Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 Euro
- Beitragssatz Rentenversicherung: 24,7 Prozent
- Bemessungsgrundlage: 25.046 Euro
- anerkannter Höchstbetrag: 22.541 Euro
Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge
Neben den Anpassungen rund um die Basisrente hat sich zum Jahreswechsel auch etwas bei den Betriebsrenten getan. Der Gesetzgeber erhöht die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge zur Entgeltumwandlung. Mit den neuen Grenzen kann ein Beschäftigter in Zukunft 276 Euro monatlich sozialabgabenfrei umwandeln. Der steuerfreie Anteil erhöht sich auf 552 Euro.
Damit fördert der Staat die private Altersvorsorge weiter, die im Rahmen der zurückliegenden Anpassungen beim Eckrenten-Niveau immer stärker an Bedeutung gewinnt.
Immobilien: Höhere Sonderabschreibung und bessere KfW-Förderungen
Mit dem Jahreswechsel hat sich auch im Immobiliensegment einiges getan. Eigentümer können davon auf recht unterschiedliche Weise profitieren. Wer sich die Neuerungen in jedem Fall etwas eingehender anschauen sollte, sind Immobilienbesitzer, die Renovierungen und Modernisierungen planen. Aber auch Haushalte mit Kaufwunsch kommen in den Genuss besserer Konditionen als noch im alten Jahr 2019.
Sonderabschreibung im Wohnungsneubau
Der Bund will neuen Wohnraum schaffen. Diese Zielsetzung verfolgt natürlich einem offensichtlichen Zweck. In den letzten Jahren sind die Mieten so massiv gestiegen, dass viele Haushalte inzwischen Probleme haben, bezahlbare Wohnungen zu finden. In Städten wie Berlin ist die Situation inzwischen so angespannt, dass der Senat einen Mietdeckel beschlossen hat. Auch, wenn das Projekt sehr viel Diskussionsstoff beinhaltet – es macht die kritische Situation überdeutlich.
Mit der Sonderabschreibung wird Eigentümern die Vermietung von Wohnraum schmackhaft gemacht. Wer kommt in den Genuss dieser neuen Regelung?
Anspruch hat, wer im Zeitraum zwischen dem 31. August 2018 bis zum 01, Januar 2022 einen Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass der Wohnraum entgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Einfach eine Einliegerwohnung ins Eigenheim bauen und diese der Tochter ohne Miete überlassen berechtigt also nicht zur Nutzung der Sonderabschreibung.
Ein weiterer Punkt betrifft die Mindestmietdauer. Entscheiden sich potenzielle Eigentümer dafür, Mietwohnungen in einem Neubau zu errichten, muss der Wohnraum anschließend für wenigstens neun Jahre vermietet werden. Und an diese Fristen müssen sich Eigentümer halten. Verstöße, die zum Verlust der Sonderabschreibung führen, ziehen den Rückzahlungsanspruch nach sich.
Die neue Sonderabschreibung im Überblick:
- Förderung der Schaffung von Wohnraum
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen unter 3.000 EUR je qm
- Mietdauer muss wenigstens neun Jahre betragen.
Förderungen der KfW – was ändert sich?
Entscheiden sich Familien für den Kauf eines Eigenheims oder bauen, werden häufig Fördermittel in Anspruch genommen. Diese kommen nicht selten aus den Fördertöpfen der KfW. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert in diesem Zusammenhang ganze Maßnahmenpakete wie auch Einzelmaßnahmen. 2020 gibt es hier einige entscheidende Änderungen, die angehende Immobilienbesitzer spüren werden.
1. Förderung für Heizung neu geordnet
Die Förderungen im Energiebereich in Form von Einzelmaßnahmen – wie der Einbau neuer Heizkessel – wird in Zukunft komplett durch das BAFA übernommen. Häuslebauer werden sich in Zukunft an diese Adresse wenden müssen.
2. Zuschüsse bei der Tilgung steigen
Ein Bonus – neben günstigen Kreditkonditionen – war in der Vergangenheit schon der Tilgungszuschuss. Dieser für neue Antragsteller, die etwa im Februar ihren Antrag stellen, höher als bisher. In Zukunft wird nur noch ein Bruchteil der Darlehen zurückzuzahlen sein – wenn das Eigenheim entsprechend strenge Auflagen beim Energieverbrauch erfüllt.
3. Ölbetriebene Heizungen sind out
Der Anteil von Ölheizungen ist seit Jahren rückläufig. Wer als angehender Eigentümer daran festhält, muss in Zukunft die Kosten aus eigener Tasche stemmen. Aus den Fördertöpfen der KfW bzw. seitens des BAFA wird es keine Fördermittel mehr für ölbetriebene Heizungen geben.
Wie werden sich die Zinsen in 2020 entwickeln?
Was ändert sich beim Thema Geldanlagen? Eigentlich gar nicht so viel. 2019 hat bereits sehr viele negative Trends in Bewegung gesetzt. Und Experten gehen davon aus, dass sich diesbezüglich auch nicht sehr viel ändern wird. Im Gegenteil: In einigen Bereichen ist damit zu rechnen, dass sich die Situation noch etwas weiter verschärfen wird.
Besonders drängend ist unter anderem die Frage nach den Guthabenzinsen. Hier hat sich seit der Banken- und Staatsschuldenkrise ein gefährlicher Trend entwickelt. Die Europäische Zentralbank hat das Niveau der Leitzinsen 2016 massiv nach unten gefahren. Zudem müssen Banken sogar Geld dafür zahlen, dass sie bei der EZB Geld parken.
Eine Kombination aus:
- Strafzinsen
- Niedrigst-Leitzinsen
haben sich auf das Verbrauchergeschäft ausgewirkt. Sowohl beim Tagesgeld als auch bei den Sparbüchern und dem Festgeld ist die Guthabenverzinsung inzwischen eher symbolisch. 2019 sind einige Banken dazu übergegangen, Kunden mit höheren Guthaben zur Kasse zu bitten. Mittlerweile sehen – und 2020 könnte sich dies sogar ausbreiten – Experten auch für das Privatkundensegment, dass verschiedene Banken bereits ab dem ersten Euro Strafzinsen einführen.
Kredite dürfen günstig bleiben
Sparer werden sich somit auch 2020 wieder auf ein Leidensjahr einstellen müssen. Gibt es Bankkunden, welche von diesem Trend eher profitieren? Wer einen Kredit beantragt, nutzt aktuell das Umfeld der niedrigen Zinsen für sich aus. Im Vergleich mit der letzten Dekade sind die Darlehenszinsen aktuell extrem niedrig.
Trotzdem ist es wichtig, bei der Anbieterwahl auch 2020 wieder genau hinzuschauen und grundlegende Tipps zu beachten. Ein Anbietervergleich ist nach wie vor die beste Vorgehensweise, um eine maximale Ersparnis zu realisieren. Dabei sollten vor allem die effektiven jahreszinsen und die Zinssätze aus den repräsentativen Beispielen beachtet werden. Ferner ist es wichtig, sich auf seriöse Anbieter zu beschränken und bei privaten Kreditvermittlern genau hinzuschauen.
Die niedrigen Zinsen kommen nicht nur Haushalten zugute, die ein neues Auto oder eine neue Küche finanzieren wollen. Speziell der Immobiliensektor profitiert vom günstigen Geld. Hier ist für das neue Jahr nicht mit einer Abkühlung der Nachfrage zu rechnen – auch wenn Marktexperten den Immobiliensektor inzwischen auch in Deutschland für überbewertet halten.
Das bedeutet: Wer dieses Jahr eine Immobilie sucht, bezahlt mitunter Preise, welche durch eine normale Bewertung der Bausubstanz und Lagefaktoren eigentlich nicht mehr zu erklären sind. 2020 wird damit zu einem Jahr, dass für angehende Eigenheimbesitzer unruhigere Fahrwasser bedeutet. Wie der vdp-Preisindex für den Immobilienmarkt belegt, sind die Preise auch 2019 gestiegen. Höher Immobilienpreise bedeuten, dass die Kredite steigen – und damit natürlich auch die Zinskosten. Hier bleibt abzuwarten, wann dieser Trend seinen Zenit erreicht hat.
Wer 2020 noch nicht den Einzug ins Eigenheim plant, aber in den kommenden zwei bis drei Jahren damit rechnet, kann sich gegen drohende Zinsanpassungen wappnen. Mit einem Forward-Darlehen lassen sich heute günstige Zinskonditionen sichern. Diese Möglichkeit hat natürlich ihren Preis, da die Forward-Phase Geld kostet.
Aktienmärkte bleiben aktuell: Alternative zu Zinseinlagen
Das Umfeld bei den Zinsen sorgt bei Anlegern nicht unbedingt für Hochstimmung. Wie bereits in den letzten Jahren werden auch 2020 die Aktienmärkte weiterhin aktuell bleiben. Solange es für Bankeinlagen keine Verzinsung mehr gibt, ist nur hier eine Rendite zu holen. Und mit drohenden Strafzinsen und Verwahrentgelten nimmt der Druck zu, auf andere Anlageformen auszuweichen.
Anleger müssen 2020 die Märkte wieder sehr genau beobachten. Der Streit zwischen den USA und Iran hat sich zuletzt etwas entspannt, kann aber jederzeit wieder aufflammen. Auch beim Thema China ist immer noch keine langfristige Lösung in Sicht. Außerdem belastet der Brexit nach wie vor die Märkte. Wer sich nicht jeden Tag mit seinem Portfolio beschäftigen will, kann über ETFs nachdenken. Indexfonds werden auch 2020 ein Thema bleiben, dass Interesse weckt.
Versicherungsbeiträge steigen
Viele Verbraucher haben in den letzten Wochen Post von ihren Versicherungen erhalten. Gerade die PKV hat wieder eine neue Runde Beitragssteigerungen eingeläutet. Wie hängt diese Entwicklung 2020 mit den Zinsen zusammen? Anbieter bestimmter Finanzprodukte müssen ihren Kunden Garantieversprechen geben. In der PKV sind beispielsweise Altersrückstellungen anzusparen.
Aufgrund der Regelungen, die der Gesetzgeber getroffen hat, dürfen diese Summen nur in bestimmten Anlageformen untergebracht werden. Dazu gehören verzinsliche Anlagen. Diese werfen aktuell nicht mehr ausreichend Erträge ab. Bedeutet: Versicherer müssen ihre Berechnungen anpassen. Damit winken deren Kunden am Ende neue Beitragserhöhungen. Ob diese wieder gegen Ende 2020 drohen, bleibt letztlich abzuwarten.
Fazit: 2020 gibt es wieder viele Neuerungen zu beachten
Pünktlich zum Jahreswechsel nehmen sich viele Haushalte vor, mehr zu sparen oder eine Sanierung in Angriff zu nehmen. Abseits guter Vorsätze ist der Jahreswechsel auch der Zeitpunkt, etwas intensiver in Magazinen nachzuschauen und sich über aktuelle Neuerungen zu informieren. Es gibt diverse Änderungen und Anpassungen. Einige betreffen nur bestimmte Personengruppen, wie die Sonderabschreibungen bei Immobilien.
Andere sind wiederum für sehr viele Bürger relevant. Die Änderungen bei den Kassenbeiträgen treffen beispielsweise Millionen von Versicherten und erhöhen die alltäglichen Kosten. Auch die veränderte Beitragsbemessungsgrenze macht sich im Geldbeutel vieler Familien bemerkbar.
Das bedeutet: Beim Geld gibt es einige Neuerungen im Jahr 2020 zu beachten. Aber auch an anderer Stelle dürfte das Jahr noch recht interessant werden. Dass der Gesetzgeber nicht vorhat, die Beine hochzulegen, zeigen schon die ersten Entscheidungen aus dem Bundestag – auch, wenn diese vielleicht anders ausfallen, als sich mancher Beobachter vielleicht gewünscht hätte.