Wechsel der Krankenversicherung nicht überstürzen

Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Die Krankenversicherung wird im neuen Jahr teurer. Der Beitragssatz steigt und die Kassen können einen höheren Zusatzbeitrag als bislang erheben. Verbraucherschützer raten, über einen Wechsel nachzudenken - diesen aber nicht zu überstürzen.

Zum 1. Januar 2011 soll das Gesundheitssystem neu geregelt werden. Die Bundesregierung will damit ein Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenkasse verhindern. Für die Versicherten zahlt sich das allerdings finanziell erst einmal nicht aus. „Für sie wird es teurer“, kritisiert Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Das wird jeden treffen, da wird keiner verschont.“

Der Grund: Im neuen Jahr steigen die Beitragssätze von 14,9 auf 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent vom Bruttolohn. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Konkret heißt das für die Versicherten: Wer monatlich 1000 Euro verdient, zahlt künftig drei Euro mehr für die Krankenversicherung, rechnet Vogel vor - 0,3 Prozentpunkte mehr.

Zusätzlich könnten durch Zusatzbeiträge größere Belastungen entstehen. Noch seien diese gedeckelt, erklärt Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbands in Berlin. Bislang könnten die Kassen bis zu einem Prozent des Einkommens als Zusatzbeitrag verlangen. Doch diese Obergrenze fällt im kommenden Jahr weg.

Dennoch sollen Versicherte finanziell nicht überfordert werden. Dafür wurde ein Sozialausgleich eingeführt, der dann greifen soll, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens des Versicherten übersteigt. Der Ausgleich soll über den Arbeitgeber und für Rentner über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

Als Grundlage für die Berechnung gilt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der jeden Herbst für das Folgejahr festgelegt wird. Dabei kann es für den Einzelnen durchaus Nachteile geben. Wenn das eigene Einkommen 800 Euro beträgt, wären zwei Prozent davon 16 Euro. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 20 Euro, bekommt der Versicherte vier Euro als Ausgleich erstattet, erklärt Verbraucherschützer Vogel. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag hingegen bei 16 Euro, erhält der Versicherte nichts erstattet.

Für das Bundesgesundheitsministerium machen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge die Kassen für die Mitglieder vergleichbarer. „Jeder kann jetzt die Preisunterschiede zwischen den Kassen auf einen Blick erkennen“, heißt es beim Ministerium. Das zwinge die Kassen zu Wettbewerb und besseren Preisen und Leistungen. Das Ministerium rechnet damit, dass nur wenige Kassen im nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag erheben werden. Erst in den darauffolgenden Jahren werden wohl immer mehr Kassen davon Gebrauch machen.

Sollte die eigene Kasse die Zusatzbeiträge dennoch anheben, empfiehlt Verbraucherschützer Vogel, gegebenenfalls zu einer anderen Versicherung zu wechseln. „Allerdings sollte man die Konditionen genau prüfen.“ Wichtig könne dabei etwa sein, ob es eine Geschäftsstelle vor Ort gibt, die Kasse besondere Leistungen für Familien oder chronisch Kranke anbietet oder alternative Heilmittel gezahlt werden.

Erhebt eine Krankenkasse erstmals Zusatzbeiträge, muss sie die Versicherten laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darüber spätestens vier Wochen vorher informieren. Die Versicherten können dann schriftlich innerhalb von zwei Monaten kündigen. Selbst wenn sich die Kündigung verzögert, müssen Versicherte, die dieses Sonderkündigungsrecht genutzt haben, den anfallenden Zusatzbeitrag nicht zahlen.

Gutverdiener können durch die Gesundheitsreform außerdem leichter zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Bislang muss das Einkommen mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze von rund 50 000 Euro liegen, um sich privat versichern zu können, erklärt Vogel. „Diese Frist fällt im nächsten Jahr.“ Von 2011 an müsse das Einkommen diese Grenze nur einmal überschreiten. Das mache den Wechsel einfacher.

„Doch den Wechsel sollte man sich gut überlegen, weil es eine Entscheidung fürs Leben ist“, sagt Vogel. Um wieder zurück in die gesetzliche Versicherung zu können, müssen Arbeitnehmer wieder unter die Verdienstgrenze fallen. Vogel rät daher eher Alleinstehenden, sich über private Kassen zu informieren. Wer Frau und Kinder hat, sollte vorsichtig sein. Sie müssten separat versichert werden.