Wechsel der Steuerklasse kann Elterngeld erhöhen
Berlin (dpa/tmn) - Wer Nachwuchs plant, sollte gut überlegen, in welcher Steuerklasse er künftig geführt werden möchte. Denn von ihr kann die Höhe des Elterngeldes abhängen. Der Stichtag für einen Wechsel ist sieben Monate vor der Geburt des Kindes.
Die Wahl der Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. Der Grund: Für die Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes relevant. Eine günstige Steuerklasse in diesem Zusammenhang ist eine, die mehr Netto vom Brutto übrig lässt, also die Bewertungsbasis für das zu zahlende Elterngeld positiv beeinflusst.
Wichtig zu beachten: Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt ist vom Gesetzgeber erschwert worden. Seit 2013 spielt der Zeitpunkt des Wechsels eine wichtige Rolle, denn die Berechnung der Höhe des Elterngeldes erfolgt auf Basis der Steuerklasse, die mindestens sieben Monate vor der Geburt eingetragen war. Nach erkannter Schwangerschaft sollte also möglichst schnell gehandelt werden.
Ein Steuerklassenwechsel ist prinzipiell nur einmal im Jahr möglich und spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Für die Änderung der Steuerklassen gibt es einen amtlichen Vordruck, der von beiden Ehepartnern unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden muss.
Das Elterngeld beträgt höchstens 1800 Euro und mindestens 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der jeweilige Betrag um 300 Euro je weiterem Kind. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz auch einen Geschwisterbonus vor. Dieser erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro.