Wenig Zinsen für Hypothekenkredit - Umschuldung kann teuer werden

Stuttgart (dpa/tmn) - Niedrige Zinsen sind für Immobilienbesitzer gut. Denn das macht die Finanzierung billiger. Einige werden nun an eine Umschuldung denken. Da rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Vorsicht.

Bei der Umschuldung eines Immobilienkredits sollte man bedenken: „Wer seinen laufenden Kredit vor Ablauf der Zinsbindung kündigt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese Entschädigungen sind in der Regel sehr teuer. „Im Durchschnitt in den uns vorliegenden Fällen verlangen die Banken derzeit 12 000 Euro. Die Forderungen hängen aber sehr stark vom Einzelfall ab.“

Kündigt ein Kunde einen Kreditvertrag vorzeitig, entstehe der Bank ein sogenannter Zinsschaden, erklärt der Finanzexperte. „Denn das zurückgezahlte Geld kann derzeit nur zu deutlich geringeren Zinsen neu angelegt werden.“ Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Schaden ausgleichen.

Einen laufenden Immobilienkredit vorzeitig zu kündigen, lohnt sich daher selten. „Die hohen Kosten fressen den Zinsvorteil wieder auf“, erklärt Nauhauser. Besser könne ein Forward-Darlehen sein, das bis zu 36 Monate vor Ablauf der Zinsbindung abgeschlossen werden kann. „Dafür muss man zwar in der Regel etwas mehr Zinsen zahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird aber nicht fällig.“

Betroffene sollten wissen: „Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nur gezahlt werden, wenn eine feste Zinsvereinbarung innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss gekündigt wird“, erklärt der Verbraucherschützer. Das gilt auch für längere Laufzeiten. Das heißt: Ein Immobilienkredit mit einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren darf nach 10 Jahren gekündigt werden, ohne dass die Bank Anspruch auf die Entschädigung hat.