Wer in Firma trinkt, riskiert Versicherungsschutz

Darmstadt (dpa) - Wer in der Firma trinkt, sich hinters Steuer setzt und auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursacht, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer verlieren. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt.

Das Landessozialgericht Darmstadt hat einer Familie eines ums Leben gekommenen 30-Jährigen die Hinterbliebenenrente verwehrt. Der Mann aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg hatte zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2007 auf der Heimfahrt von der Arbeit 2,2 Promille Alkohol im Blut - laut Gesetz absolut fahruntüchtig. In der Firma bestand ein Alkoholverbot. Die Richter ließen eine Revision zu, wie das Gericht am Montag (18. Juli) mitteilte (Aktenzeichen: L 9 U 154/09).

Der betrunkene Autofahrer habe Schuld an dem Unfall, der Arbeitgeber könne nicht mit zur Verantwortung gezogen werden, meinte das Gericht. Auf dem Gelände seien von der Firmenleitung nur alkoholfreie Getränke angeboten worden. Dass der 30-Jährige trotzdem mit Kollegen getrunken habe, sei seine eigene Verantwortung gewesen. Die Richter befanden zudem, dass es nicht Sache des Arbeitgebers ist, den Alkoholkonsum zu unterbinden. Die Ehefrau hatte argumentiert, im Betrieb sei Alkohol üblich gewesen. Wie bei einem alkoholkranken Beschäftigten zu entscheiden sei, ließ das Gericht offen. Dies treffe auf den konkreten Fall nicht zu.