Leben zu zweit Wie Paare den gemeinsamen Finanzhaushalt ohne Streit bewältigen
Einem altbekannten Spruch zufolge hört bei Geld die Freundschaft auf. Doch wie ist es mit der Liebe bestellt? Umfrageergebnissen zufolge streitet jedes zweite Paar über die (gemeinsamen) Finanzen. Der Vorwurf Nummer eins lautet: Der Partner gibt zu viel Geld aus. Dabei gibt es Möglichkeiten, wie verheiratete und unverheiratete Paare den gemeinsamen Finanzhaushalt ohne Streit und Konflikte regeln.
Grundregel: Besser vorher einigen, als hinterher streiten
Sind Partner in Finanzfragen unterschiedlich eingestellt, kann dies häufig ursächlich für einen Partnerschaftsstreit sein. Eine Meinungsverschiedenheit ist vorprogrammiert, je unterschiedlicher die finanziellen Vorlieben ausfallen. Ist ein Partner ein Sparfuchs, der andere ein konsumierender Genusstyp, lassen die Konflikte selten lange auf sich warten. Besonders viel Streitpotential kommt bei Paaren beim Hauskauf auf. Aber auch eine Kreditaufnahme ist als potentielles Streitthema einzustufen.
Als hilfreich erweist sich in diesem Fall eine klare Absprache zwischen dem Paar. Wenngleich in den deutschen Haushalten noch immer tendenziell traditionelle Vorstellungen vorherrschen: Sobald die finanziellen Fragen klar geregelt sind, minimiert sich das Streitrisiko. Allem voran steht die Frage, wer von beiden in finanziellen Belangen das Sagen hat. Teilen sich die Partner die Finanzen auf oder entscheidet einer für beide Parteien? Die Entscheidung ist in jeder Partnerschaft individuell zu treffen. Studienergebnisse zeigen allerdings, dass sich 40 Prozent der unverheirateten Paare für ein gemeinschaftliches Finanzmanagement aussprechen.
Bei der Aufnahme von Krediten auf Modalitäten und gerechte Aufteilung achten
Die bei der Schufa eingehenden Kreditanfragen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Von 2017 auf 2018 nahmen sie deutlich von rund 27.220 auf 34.774 zu. Darunter befinden sich die Anfragen vieler deutscher Paare, die aus verschiedensten Gründen einen Kredit aufnehmen: Um einen Neuwagen abzuzahlen, neue Möbel zu erwerben oder den Hauskauf zu finanzieren. Einer Studie zufolge werden rund 20 Prozent aller Kredite von zwei Personen beantragt. Manchmal verlangen Kreditgeber, darunter auch renommierte Partnerbanken von smava, sicherheitshalber von beiden Partnern eine Unterschrift.
Ein erheblicher Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren besteht in der gemeinsamen Zahlungsverpflichtung. Während Ehepaare gemeinsam für ausstehende Kosten oder Kreditschulden aufkommen, haben Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft nicht automatisch solchen Verpflichtungen nachzukommen. Umso wichtiger ist der Umstand einzuschätzen, eine Kreditaufnahme vorab gemeinsam zur Sprache zu bringen. Idealerweise gilt es, im gemeinschaftlichen Rahmen die Bedingungen und die gewünschte Höhe des Kredits abzustecken.
Hierbei ist auch an den partnerschaftlichen Vorteil zu denken: Zwei Kreditnehmer haben bessere Chancen, einen Kredit zu erhalten, als eine Person allein. Entscheiden sich Paare für eine gemeinsame Kreditanfrage, profitieren sie von folgenden Aspekten:
· Unter Berücksichtigung des zweiten Einkommens ist es möglich, eine höhere Kreditsumme zu beantragen. Besonders bei kleineren Ratenkrediten verspricht das zweite, zusätzliche Einkommen der Bank eine doppelte Sicherheit.
· Eine gemeinsame Kreditanfrage wird von den Banken oftmals schneller bewilligt und zu besseren Konditionen angeboten.
Ist der Kredit für eine gemeinsame Anschaffung vorgesehen, sollten die entstehenden Kosten gerecht unter beiden Partnern aufgeteilt werden. Auf diese Weise läuft die Beziehung nicht Gefahr, durch einen benachteiligten Partner in eine Schieflage zu geraten.
Ein zusätzliches Gemeinschaftskonto entlastet in finanziellen Fragen
Nichts spricht dagegen, dass in einem gemeinsamen Haushalt lebende Paare weiterhin getrennte Konten benutzen. Psychotherapeuten raten in dieser Situation zu einem zusätzlichen Gemeinschaftskonto für wichtige Haushaltsausgaben. Aus der gemeinsamen Kasse sind Ausgaben für Strom, Wasser oder Lebensmittel zu begleichen. Für alle anderen, persönlichen Dinge ist es sinnvoll, über ein eigenes Budget zu verfügen. Hinsichtlich des gemeinsamen Budgets sollten Paare nicht zu penibel herangehen, aber auch gewisse Formalitäten berücksichtigen.
Ein gemeinschaftliches Konto funktioniert nur, wenn es sich dabei um ein „Oder-Konto“ handelt. Nur in diesem Fall ist ein Partner ohne erklärtes Einverständnis des anderen berechtigt, Kontobewegungen vorzunehmen. Gleichzeitig sind beide Partner bei einem gemeinschaftlichen Konto haftbar zu machen. Anfallende Überziehungsgebühren und Rückstände gehen also beide Parteien etwas an. Einzahlungen, die nichts mit dem Haushalt oder der Partnerschaft zu tun haben, sind für das Gemeinschaftskonto nicht vorgesehen.
Partner ist keine Lösung für Geldleihgabe
Ob aufgrund einer einmaligen Gelegenheit oder dringenden Verbindlichkeit: Wer sich schnell und kurzfristig Geld leihen möchte, sollte sein Anliegen besser nicht zuerst an den Partner herantragen. Dies ist aus mehreren Gründen nicht ratsam: Einerseits mögen die wenigsten die Beziehung mit dem Thema Geld unnötig belasten. Denn das Gespräch ist mit vielen unangenehmen Fragen verbunden: Welchen Zweck soll die Leihgabe erfüllen? Damit gehen oftmals auch unausgesprochene Fragen einher. Etwa, wieso der Partner die Anschaffung nicht aus eigener finanzieller Kraft stemmt.
Andererseits begibt sich der nach der Leihgabe fragende Partner hierdurch in ein gewisses Abhängigkeitsgefüge. Er behält dauerhaft das Gefühl, dem anderen etwas schuldig zu bleiben. Eine bessere Option ist es, sich zunächst an die Familie zu wenden. Oftmals nehmen es die Eltern mit Geld nicht so genau und sehen über kleine finanzielle Leihgaben gern hinweg. Ist die Hilfe des Partners unumgänglich, gilt es die Rückzahlungsregeln in einem schriftlichen Protokoll genau festzulegen. Selbst wenn es sich beim Leihgeber „nur“ um den Partner handelt: Wer finanzielle Hilfe beansprucht, sollte bemüht sein, diese schnellstmöglich zu den vereinbarten Fristen zurückzuzahlen. Auf sicherer Seite stehen Paare, indem sie ein monatliches Lastschriftverfahren mit einem geringeren Betrag einrichten.
Gemeinsames Haushaltsbuch entschärft emotional aufgeladene Konflikte
Kleine Ausgaben summieren sich in einem Haushalt schnell zu einem unbeherrschbaren Kostenberg auf. Paare, die sich mit Blick auf ihr Konto fragen, wohin das Geld verschwunden ist, profitieren von einem Haushaltsbuch. Indem sie akribisch alle anfallenden Ausgaben eintragen, wahren sie den Überblick über die gemeinsamen Finanzen. Die „nackten“ Zahlen im Buch bringen gleichzeitig eine gewichtige psychologische Komponente mit: sie nehmen jegliche Emotionen aus einem finanziellen Krisengespräch heraus. Wenn beide Partner ins Buch schauen, können sie sich auf Fakten berufen. Dies macht eine Diskussion ums liebe Geld lösungsorientiert, anstatt sie emotional aufzuladen. Anhand eines Gesprächs lässt sich feststellen, welche unnötigen Ausgaben es zukünftig zu meiden gilt. Solch ein Gespräch kann jedoch nur erfolgreich verlaufen, wenn beide Partner ihre Eintragungen konsequent vornehmen und auswerten.
Im Zweifelsfall professionelle Hilfe für das Finanzmanagement suchen
Sobald sich die Konflikte in Sachen Finanzen nicht lösen lassen, ist professionelle Unterstützung gefragt. Denn oftmals ist das Geld nicht der eigentliche Kern für die Partnerschaftskonflikte. Vielmehr kann die Finanzfrage Ausdruck für partnerschaftliche Ängste, Vertrauensfragen, Kontrollverluste oder unterschiedliche Wertvorstellungen sein. Mithilfe einer Therapie fällt es leichter, offen über die eigenen Gefühle zu sprechen – und damit den Grundstein zur Lösung der meisten finanziellen Fragen zu legen.