Wer die Wiederheirat der Rentenversicherung nicht mitteilt und weiterhin Witwenrente bezieht, muss diese zurückzahlen.
Der Fall: Die mittlerweile 84-jährige Frau bezog seit 1993 eine Witwenrente. 1998 heiratete sie in Kalifornien noch einmal. Diese Eheschließung teilte die Frau der Deutschen Rentenversicherung Bund aber nicht mit. Nachdem diese im Dezember 2012 im Nachhinein von der Hochzeit erfuhr, stoppte sie zunächst die laufende Rentenzahlung. Sie verlangte die Witwenrente seit der erneuten Eheschließung in Höhe von rund 150 000 Euro zurück.
Das Urteil (Az.: S 105 R 6718/14): Vor Gericht konnte sich die Frau nicht durchsetzen. Denn es gibt die gesetzliche Verpflichtung, eine neue Eheschließung der Rentenversicherung mitzuteilen. Deshalb befand das Sozialgericht, dass die Rente zurückgezahlt werden muss. Sie habe ihre Mitteilungspflicht verletzt. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, an der Gültigkeit der Eheschließung in Kalifornien zu zweifeln.