Irrtum Irrtümlich für tot erklärt: Rentenversicherung entschuldigt sich ausdrücklich
Wuppertal: · Die Deutsche Rentenversicherung spricht von einem Einzelfall. Ursache sei eine „bedauerliche Personenverwechslung“ gewesen.
Elke Gehrmann hat ihr Leben zurück. Die 63-Jährige war von der Deutschen Rentenversicherung für tot erklärt worden. Der Irrtum wurde mittlerweile aufgeklärt (die WZ berichtete) und auch die Wuppertalerin nimmt die Sache mittlerweile mit Humor. „Wir möchten und zunächst einmal entschuldigen ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Frau Gehrmann entschuldigen“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung auf WZ-Anfrage und nimmt ausführlich zu der Angelegenheit Stellung. Auf die Frage, wie oft so etwas vorkomme, gab es keine Antwort. Es sei allerdings ein Einzelfal, heißt es.
Der Renten Service der Deutschen Post übernehme im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung bestimmte Aufgaben, erläutert eine Sprecherin den organisatorischen und technischen Ablauf. „Hauptaufgabe ist die Auszahlung von laufenden Geldleistungen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit stellt der Renten Service auch laufende Zahlungen ein, sobald ihm der Tod eines Rentenberechtigten bekannt wird.“ Das erfolge in der Regel durch eine Mitteilung einer Meldebehörde. „Dies können beispielsweise das Einwohnermeldeamt, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sein“, so die Sprecherin. „Im vorliegenden Fall kam es bedauerlicherweise zu einer Personenverwechslung. Die Sterbeurkunde einer anderen Person mit identischem Namen und jedoch abweichendem Geburtsdatum wurde versehentlich dem Vorgang von Frau Gehrmann zugeordnet. Daraufhin wurden fälschlicherweise die Zahlung ihrer Altersrente eingestellt.“ Die Zahlungseinstellung der Rente sei zwischenzeitlich korrigiert worde.
Am 2. Juli habe die Deutsche Rentenversicherung vom Renten Service die Mitteilung über die Einstellung der Rente zum 31. Mai erhalten. Darin wurde der Tod der Versicherten amtlich bestätigt. Gehrmann war, so hatte die Wuppertalerin in einem Schreiben lesen können, am 8. Mai „gestorben“.
Sofern die Deutsche Rentenversicherung Bund vom Renten Service die Mitteilung erhält, dass der Tod amtlich nachgewiesen ist, „erfolgen keine weiteren Ermittlungen seitens der Rentenversicherung“, erklärt die Sprecherin. Die zuständige Abteilung habe sich am Dienstag bereits in einem Telefonat bei Gehrmann entschuldigt. „Die Rente selbst wurde sofort wieder durch den Renten Service angewiesen.
Die Sorge der Wuppertalerin war, dass der fatale Fehler weitere Kreise zieht. Bemerkt hatte Gehrmann ihn selbst dadurch, dass die Sparkasse ihr Konto gesperrt hatte - nach Mittteilung der Rentenversicherung über den vermeintlichen Tod der Kundin. Außer dem Geldinstitut sei allerdings nur noch die Krankenkasse involviert worden, so die Sprecherin der Rentenversicherung. „Die Krankenkasse wurde sowohl telefonisch als auch schriftlich informiert, dass die Rentenzahlung wieder aufgenommen wurde.“