Am besten wird es in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben, dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Dort können Testamente im Hinterlegungsbüro abgegeben werden.
Erblasser erhalten dann einen Hinterlegungsschein als Quittung. Das kostet in der Regel einmalig 75 Euro Gerichtsgebühren und zudem 15 Euro für die Registrierung in einem Zentralregister. Im Todesfall eröffnet das Nachlassgericht dann das Testament und informiert die Erben.