Wohn-Riester und Sepa: Was Sparer 2014 erwartet
Berlin (dpa) - 2014 stehen neue Regeln für Bankkunden und Anleger sowie für die Banken selbst an. Während etwa Riester-Sparer von den Neuerungen profitieren, müssen die Geldhäuser mit einigen Restriktionen rechnen.
Sepa: Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa („Single Euro Payments Area“). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das Sepa-System anwenden. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.
Riester-Rente:Riester-Verträge können um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie um die Absicherung für Hinterbliebene erweitert werden. Auch dafür gewährt der Staat die üblichen Zulagen und Steuervorteile. Die wichtige Änderung: Ab 1. Januar 2014 können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge - maximal 2100 Euro je Förderberechtigtem - für die zusätzliche Versicherung eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wohn-Riester: Bei der Eigenheimrente ist es ab dem 1. Januar in der Ansparphase möglich, Kapital zu entnehmen, um eine bestehende Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen. Bisher darf Riester-Kapital nur für die Anschaffung oder den Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Auch der altersgerechte Umbau der eigenen Immobilie ist jetzt mit Riester-Kapital möglich.
Rürup-Rente: Wer für eine Rürup-Rente anspart, kann einen höheren Satz seiner eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen. Nach Angaben der Verbraucherschützer aus NRW sind 2014 im Rahmen des Sonderausgabeabzugs von maximal 20 000 Euro 78 Prozent (bisher 76 Prozent) der Beiträge anrechenbar. Andererseits steigt der Anteil der nachgelagerten Besteuerung dieser Renten auch um 2 Prozentpunkte auf 68 (bisher 66) Prozent. Ab Januar ist es außerdem möglich, bei der Rürup-Rente eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen.
Höhere Mehrwertsteuer für Silbermünzen: Für Silbermünzen müssen Sparer bald mehr bezahlen. Denn ab dem 1. Januar steigt der Mehrwertsteuersatz beim Kauf von Silbermünzen auf volle 19 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Silberbarren dagegen unterliegen bereits dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Honorarberatung: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1. August 2014 gestärkt. Ziel ist, dass Verbraucher häufiger auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren.
Bankenaufsicht: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro direkt.
Basel III: Die strengeren Kapitalanforderungen an Banken - auch „Basel III“ genannt - werden von 2014 an eingeführt. Sie sollen ab 2019 voll gelten. Banken werden verpflichtet, mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorzuhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können.
Trennbanken: Vor allem größere Institute müssen zum Schutz der Kundeneinlagen bis Juli 2016 riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen. Neben diesem „Trennbanken-System“ sind Haftstrafen für Vorstände von Banken und Versicherungen vorgesehen bei Pflichtverletzungen im Risikomanagement. Zudem müssen Geldhäuser eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne - bekannt als „Banken-Testamente“ - aufstellen, um auf Krisen rasch zu reagieren.