Rente und Gesundheit: Was Verbraucher 2014 erwartet
Berlin (dpa) - Auf Verbraucher kommen im Jahr 2014 einige Änderungen zu. Gutverdiener sollen mehr in die Sozialkasse einzahlen. Die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen wird verbessert, und bei den Rentnern dürften die Bezüge steigen.
Beitragsbemessungsgrenze: Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.
Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.
Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.
Rente: Die Bezüge der Rentner dürften Mitte 2014 um gut zwei Prozent steigen. Im Osten wird der Aufschlag wohl etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Die genaue Anpassung wird im März bekanntgegeben, dann liegen die Daten der Lohnentwicklung vor. Auf die eigentlich Anfang des neuen Jahres fällige Entlastung müssen die Rentenbeitragszahler jedoch verzichten. Denn die Union und SPD wollen die gesetzliche Senkung des Beitragssatzes ausfallen lassen, um damit die Mütterrente zu finanzieren.
Hartz-IV: Der Regelsatz steigt für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro.
Gesundheit und Pflege: Zum 1. Januar wird die Ausbildung zum Rettungsassistenten reformiert - mit längerer Dauer und konkreten Ausbildungszielen. Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wird das Examen entzerrt. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen - wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.
Ehrenamt: Bürokratische Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten werden abgebaut. So wird etwa für eine gemeinnützige Gesellschaft die Bildung von Rücklagen flexibler.
Prozesskostenhilfe: Das System der Prozesskostenhilfe wird neu geordnet. Sie ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Menschen, die vor Gericht ziehen. Angesichts gestiegener Ausgaben der Länder für diese Hilfe ändern sich nun die Vorgaben für die Bewilligung: Beispielsweise sollen die Gerichte genau klären, ob jemand wirklich Anspruch hat, bevor sie ihm die Leistung zugestehen. Es soll aber sichergestellt werden, dass jeder - unabhängig von Einkommen und Vermögen - vor Gericht ziehen kann.
Verwaiste Werke: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung zum Umgang mit „verwaisten Werken“ mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden - deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind. Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.
Kommunale Gebühren: So hatten einige Kommunen angekündigt, Abgaben für kommunale Leistungen wie Müllabfuhr oder die Gebühren für Kindertagesstätten oder auch die Hundesteuer zu erhöhen. „In vielen Kommunen schlagen auch höhere Friedhofsgebühren zu Buche“, sagt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.