Zigaretten, Auto, Reisekosten: Was Steuerzahler 2014 erwartet
Berlin (dpa) - Für Neuwagen- und Immobilienkäufer beginnt das Jahr 2014 steuerlich gesehen nicht ganz so rosig. Eine gute Nachricht gibt es für Menschen mit niedrigen Einkommen. Denn der Grundfreibetrag erhöht sich.
Grundfreibetrag: Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16 708 Euro. Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem jüngsten, vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen. Das muss der Gesetzgeber aber noch regeln. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.
Tabaksteuer:Rauchen könnte erneut teurer werden. Zum 1. Januar tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft - was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um 4 bis 8 Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.
Zweitwohnung: Die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz können vereinfacht steuerlich geltend gemacht werden. Bisher orientiert sich das Finanzamt an den Kosten für eine 60 Quadratmeter große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Den Nachweis dafür zu erbringen, ist mitunter mit hohem Rechercheaufwand verbunden. Ab 2014 entfällt das Ermitteln ortsüblicher Vergleichskosten. Die tatsächlichen Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung können dann bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro im Monat steuermindernd angesetzt werden. Dieser Betrag umfasst allerdings alle Kosten, die mit der Wohnung zusammenhängen, wie Miete inklusive Betriebskosten, Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze, die vom Mieter nachweislich bezahlt wurden.
Regelmäßige Arbeitsstätte: Arbeitnehmer, die an mehreren Standorten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber klären, welcher davon ihr erster Einsatzort ist. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Grund: Während das Finanzamt bislang die „regelmäßige Arbeitsstätte“ als Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale angesetzt hat, wird dies ab Januar 2014 an der „ersten Tätigkeitsstätte“ festgemacht. Wer von seiner Wohnung zu den anderen Einsatzorten fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen - also sehr viel höhere Beträge als bislang. Die „erste Tätigkeitsstätte“ muss nur eine ortsfeste Einrichtung sein, der der Arbeitnehmer auf Dauer zugeordnet ist. Keine Rolle spielt es, wie oft und in welchem Umfang dort gearbeitet wird. Dauerhaft heißt, dass er der ersten Tätigkeitsstätte während des gesamten Vertragsverhältnisses oder länger als 48 Monate zugeordnet ist.
Verpflegungspauschalen:Bei Geschäfts- oder Dienstreisen werden die Pauschalen für die Verpflegung ab 2014 anders berechnet. Bisher bekamen Arbeitnehmer 6 Euro vom Arbeitgeber erstattet, wenn sie mindestens 8 Stunden auf Geschäftsreise waren. Bei einer Reise von mindestens 14 Stunden waren es 12 Euro, dauerte die Reise 24 Stunden gab es 24 Euro. Nun fällt die erste Stufe weg: Die steuerfreie 12-Euro-Pauschale gibt es bei einer Abwesenheit ab 8 Stunden. Für Tage, an denen der Arbeitnehmer beruflich 24 Stunden von seiner Wohnung entfernt ist, erhält er wie zuvor 24 Euro. „Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Übernachtungsausgaben: Wer auswärts arbeitet und für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen bezahlen muss, kann diese Aufwendungen wie bisher beim Finanzamt als Werbungskosten absetzen. Dabei werden nach wie vor alle Ausgaben berücksichtigt, für die Belege vorliegen. Allerdings: Ab 2014 berücksichtigt der Fiskus die Aufwendungen nur noch 48 Monate lang. Danach können nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW nur noch maximal 1000 Euro monatlich als Werbungskosten für Übernachtungen steuerlich geltend gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer die auswärtige Tätigkeit mindestens 6 Monate unterbrochen, beginnt die 48-Monats-Frist wieder neu.
Kfz-Steuer:Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.
Höhere Grunderwerbssteuer in vier Bundesländern: In einigen Bundesländern wird der Immobilienkauf ab dem 1. Januar teurer, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. In Bremen und Niedersachsen steigt die Grunderwerbsteuer von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent des Kaufpreises. In Berlin geht der Satz von bisher 5,0 auf 6,0 Prozent nach oben. Schleswig-Holstein setzt sich mit 6,5 Prozent (bisher: 5 Prozent) der fälligen Kaufsumme bundesweit an die Spitzenposition. Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Sie wird bei der Übertragung von Immobilien fällig - in der Regel, wenn Grundstücke, Häuser oder Wohnungen gekauft werden.