Privater Finanz-Check bis Jahresende: Das ist noch zu tun
Berlin (dpa/tmn) - Nur noch wenige Tage bis zum Jahresende: In der Zeit sollten Verbraucher ihre privaten Finanzen prüfen. Das betrifft Freistellungsaufträge und Anträge für Riester-Zulagen. Aber auch Ausgaben, die die Steuerlast mindern, können noch getätigt werden.
Freistellungsauftrag anpassen:Sind die vom Steuerabzug freigestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal verteilt? Ist bei einem Auftrag noch Luft, ein anderer hingegen zu knapp bemessen, kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein. Darauf weist der Bundesverbrand deutscher Banken hin. Den Sparerpauschbetrag von jährlich 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare) kann auch in Anspruch nehmen, wer keinen Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt hat. Das ist aber erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.
Ausgaben vorziehen:Wer im Jahr 2014 weniger steuerpflichtige Einkünfte hat, kann bestimmte Ausgaben noch in diesem Jahr tätigen und damit Steuern sparen. Die Kosten zum Beispiel für Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel mindern dann die Steuerlast für 2013. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Sinnvoll kann das zum Beispiel für Beschäftigte sein, die 2014 in Elternzeit gehen. Aber auch Arbeitnehmer, die im kommenden Jahr in Rente gehen, sollten berufsbedingte Ausgaben noch bis zum 31.12. tätigen.
Kostenlose Sondertilgung:Haus- und Wohnungsbesitzer sollten ihr Recht auf eine jährliche Sondertilgung beim Immobilienkredit überprüfen. Das rät der Bundesverband deutscher Banken. Der weist darauf hin, dass bei dem historisch niedrigen Zinsniveau der Zinsvorteil einer Sondertilgung in der Regel höher ist als der Zinsertrag einer Geldanlage.
Riester-Zulagen sichern:Riester-Sparer können bis zum 31. Dezember die staatlichen Zulagen beantragen. Der Antrag ist rückwirkend für zwei Jahre möglich - also noch für das Jahr 2011. Von den rund 15 Millionen Riester-Sparern, die bis Ende 2011 einen Vertrag abgeschlossen haben, haben erst rund 70 Prozent bisher eine Zulage erhalten. Das berichtet der Infodienst „Bauen und Finanzieren“ der Landesbausparkassen (LBS) unter Berufung auf vorläufige Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die Förderung beinhaltet eine Grundzulage von bis zu 154 Euro. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für jedes danach geborene Kind 300 Euro. Unter 25-Jährige können einmalig einen Starter-Bonus in Höhe von 200 Euro bekommen. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer pro Jahr vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens, maximal 2100 Euro abzüglich der Zulagen, in ihren Riester-Vertrag einzahlen.