Elterngeld und Gaspreise: Wichtige Verbraucher-Urteile 2013
Berlin (dpa/tmn) - Wenn Mieter und Vermieter streiten, Stromversorger und Kunde sich in den Haaren liegen oder Bahnkunden reklamieren, müssen oft die Gerichte entscheiden. 2013 fielen Urteile, die Verbraucher kennen sollten - manche sind bares Geld wert.
Ob es um Handwerker geht, um Zugverspätungen oder um die Stromrechnung - Gerichte haben 2013 einige grundsätzliche Entscheidungen zu Rechten und Pflichten der Verbraucher getroffen. Eine Auswahl wichtiger Urteile von Bundesgerichtshof (BGH), Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundessozialgericht (BSG) und Europäischem Gerichtshof (EuGH):
Wohnen
Tiere in der Wohnung:Hunde und Katzen sehen viele Vermieter nicht gern in ihren Wohnungen. Grundsätzlich verbieten dürfen sie ihren Mietern die tierischen Mitbewohner aber nicht. Erforderlich sei vielmehr ein Abwägen der Interessen im Einzelfall, befand der BGH im März (Az.: VIII ZR 168/12). Klauseln in Mietverträgen, die Hunde und Katzen generell verbieten, sind unwirksam.
Farbe an den Wänden:Küche blau, Schlafzimmer rot, Flur grün? Bevor Mieter ausziehen, müssen sie Zimmerwände in hellen, neutralen Farben streichen. Weiß muss es nicht unbedingt sein, aber eine Farbe, die für möglichst viele Interessenten akzeptabel ist, stellte der BGH im November fest (Az.: VIII ZR 416/12). Während Mieter eine Wohnung bewohnen, dürfen sie die Wände so knallig bunt gestalten, wie sie wollen.
Preiserhöhungen beim Gas:Gasversorger dürfen die Preise nur dann erhöhen, wenn sie die Verbraucher zuvor in den Verträgen genau und verständlich darüber aufgeklärt haben. Der BGH entschied im Juli (Az.: VIII ZR 162/09), dass der Versorger im Vertrag mit Sonderkunden genau festhalten muss, in welchen Fällen er den Preis erhöhen wird. Sonderkunden sind Verbraucher, die bei ihrem Grundversorger schon einmal den Tarif gewechselt haben oder die den Versorger gewechselt haben.
Unbezahlte Stromrechnung:Wer die Stromrechnung nicht zahlt, sitzt möglicherweise bald im Dunkeln. Energieversorger dürfen säumigen Kunden den Strom abstellen. Bei einem Streit um Preiserhöhungen muss der Kunde wenigstens einen Teil der Rechnung bezahlen, urteilte der BGH im Dezember (Az.: VIII ZR 41/13). Laut Gesetz dürfen die Versorger ab einem Rückstand von 100 Euro den Strom kappen - wenn die fehlende Summe nicht begründet wird. Zuerst müssen die Unternehmen ihre Kunden aber abmahnen.
Reisen
Entschädigung bei Verspätung:Flugpassagiere mit Umsteigeverbindungen haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn sie am Zielort mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommen. Der EuGH stellte im Februar klar, dass es bei der Berechnung der Ausgleichszahlung nur auf die Verspätung am Zielort ankommt (Az.: C-11/11). Nach einer EU-Verordnung muss die Fluggesellschaft Kunden je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro zahlen. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Das sind etwa extreme Wetterverhältnisse und in der Regel auch Streik. Im September entschied der BGH, dass dazu auch Vogelschlag zählt - also wenn Vögel das Triebwerk beschädigen (Az.: X ZR 129/12 und X ZR 160/12).
Flugzeiten einhalten:Reiseveranstalter müssen sich bei Pauschalangeboten an die Flugzeiten halten, die sie in den Reiseunterlagen genannt haben. Die Unternehmen dürfen sich die endgültige Festlegung der Flugzeiten nicht prinzipiell vorbehalten, entschied der BGH im Dezember (Az.: X ZR 24/13). Ändern dürfen sie die Termine allerdings, wenn es dafür sachliche Gründe gibt - etwa eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen im Reiseland.
Arbeit
Teure Schwarzarbeit: Wenn Schwarzarbeiter pfuschen, haben Verbraucher keinen Anspruch auf die Beseitigung der Mängel. Verträge über Schwarzarbeit sind nichtig, deswegen können schlecht arbeitende Handwerker nicht zur Rechenschaft gezogen werden, stellte der BGH im August klar (Az.: VII ZR 6/13).
Keine Sozialauswahl:Bei Kündigungen nach Firmenpleiten können sich Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam über die Sozialauswahl hinwegsetzen. Mitarbeiter können also entlassen werden, obwohl sie mehr Sozialpunkte aufweisen als ihre Kollegen, die bleiben dürfen, wie im Oktober das BAG entschied (Az.: 6 AZR 854/11). Neben der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder dem Lebensalter zählen auch Unterhaltsverpflichtungen zu den Sozialpunkten.
Weihnachtsgeld trotz Kündigung: Beschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch wenn sie im Jahresverlauf gekündigt haben. Eine Sonderzahlung kann nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem Stichtag wie dem 31. Dezember des Jahres abhängig gemacht werden, urteilte das BAG im November (Az.: 10 AZR 667/10). Das Urteil beziehe sich auf frei ausgehandelte Arbeitsverträge. Zu den Auswirkungen auf Tarifverträge hätten sich die Richter nicht geäußert.
Geld
Kein Rechtsanspruch aufs Girokonto: Banken dürfen ihren Kunden das Girokonto kündigen, ohne dafür Gründe zu nennen. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie sei die Bank in ihren Vertragsbeziehungen weitgehend frei, entschied der BGH im Januar (Az.: XI ZR 22/12). Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben Verbraucher nicht, es gibt aber Selbstverpflichtungen der Branche.
Doppeltes Elterngeld: Berufstätige Eltern haben nach der Geburt von Zwillingen ein Recht auf doppeltes Elterngeld. Einen grundsätzlichen Anspruch gebe es aber einzeln für jedes Kind bis zum 14. Lebensmonat, stellte das BSG im Juni fest (B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R). Ein Elternteil kann bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld beantragen, dazu kann der Partner weitere zwei Monate nehmen. In dieser Zeit zahlt der Staat 67 Prozent des Einkommens, maximal 1800 Euro pro Monat.
Haus verkaufen für die Pflege:Ein eigenes Haus oder eine Wohnung ist nicht zwangsläufig Vermögen, das für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verwendet werden muss. Zwar sind Verwandte in grader Linie - also etwa Eltern und Kinder - grundsätzlich verpflichtet, einander zu unterhalten und müssen auch ihr Vermögen dafür einsetzen. Sie dürfen aber Geld für die eigene Altersvorsorge zurückstellen. Dazu zählt auch eine Immobilie, die sie selbst nutzen, urteilte der BGH im August (Az.: XII ZB 269/12).