Worauf es bei den Riester-Mitteilungen ankommt
Berlin (dpa/tmn) - Einmal im Jahr bekommen Riester-Kunden Post von ihrem Anbieter. In diesen Jahresmitteilungen sollen sie eigentlich erkennen, wie sich der Vertrag entwickelt hat. Doch die Informationen sind oft unverständlich.
Und das kann zu einem Problem werden.
Auf diesen Brief haben Kunden Anspruch: Anbieter von Riester-Produkten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden regelmäßig und umfassend über den Vertragsverlauf aufzuklären. Doch statt Aufschluss über den Stand ihrer Altersvorsorgeverträge zu bekommen, sind viele Verbraucher nach der Lektüre des Briefs eher verwirrt. Denn viele Anbieter informieren ihre Kunden nach wie vor lückenhaft.
Zwar sind die Mitteilungen, die meist Anfang eines jeden Jahres bei den Kunden im Briefkasten landen, seit einem ersten Test der Stiftung Warentest im Jahr 2008 deutlich besser geworden. Doch eine zweite Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ im vergangenen Jahr hat gezeigt: „In einigen Bereichen gibt es nach wie vor Mängel“, sagt „Finanztest“-Redakteur Roland Aulitzky.
Besonders kritisch beurteilen die Tester dabei die Informationen der Versicherer. „Die Renditeangaben können normale Kunden oft kaum verstehen“, bemängelt Aulitzky. Und auch die Kosten für den Vertrag seien oft versteckt. „Da kann man sich die Frage stellen, ob das nicht vielleicht Methode hat“, sagt er.
„Die jährlichen Informationsmitteilungen der Lebensversicherer beruhen grundsätzlich auf gesetzlichen Vorgaben“, hält Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin dem entgegen. „Bei der konkreten Ausgestaltung gibt es natürlich einen gewissen Spielraum für die Anbieter.“ Der GDV empfiehlt seinen Mitgliedern, eine Gesamtkostenquote auszuweisen, die alle Kosten berücksichtigt und deren Einfluss auf die Wertentwicklung zeigt. Umgesetzt wird das bisher allerdings nur vereinzelt.
Für durchaus aussagekräftig hält „Finanztest“-Redakteur Aulitzky den Wert für die bisher angesparte garantierte Rente. „Dieser Wert ist aber meist niedrig.“ Daher weisen viele Anbieter zusätzlich eine sogenannte prognostizierte Rente aus. Diese Hochrechnung soll über das bis zum Vertragsende angesparte Kapital aufklären. „Dabei wird aber vorausgesetzt, dass bis zum Vertragsende alles gleich bleibt“, bemängelt Aulitzky. Das sei allerdings unrealistisch.
„Die Angaben über die mögliche Entwicklung einer Rentenversicherung sind naturgemäß mit gewissen Unsicherheiten behaftet“, entgegnet GDV-Sprecher Suliak. „Wir empfehlen die Darstellung von verschiedenen Kapitalmarktszenarien, so dass dem Versicherten mögliche Schwankungen seiner Rentenhöhe vor Augen geführt werden.“
Dabei ist die jährliche Mitteilung für Kunden durchaus wichtig. Denn sie informiert auch darüber, ob alles richtig läuft. „Wenn das nicht der Fall ist, verliere ich möglicherweise den Anspruch auf die staatliche Zulage“, erklärt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Im schlimmsten Fall werden die gezahlten Zulagen zurückgebucht. Und das geschieht möglicherweise erst nach Jahren, denn die Prüfung durch die Zulagenstelle nimmt einige Zeit in Anspruch.
Ein wichtiger Grund für Sparer, die Briefe des Riester-Anbieters nicht gleich abzuheften. „Man sollte schon prüfen, ob alles korrekt ist“, empfiehlt Scherfling. In jedem Fall sollten sich Kunden nach Ansicht des Verbraucherschützers folgende Fragen stellen: „Sind die staatlichen Zulagen geflossen? War gegebenenfalls auch die Kinderzulage dabei? Wurde möglicherweise Geld zurückgebucht? Wenn ja, wann?“
Auch die Höhe der eingezahlten Beiträge sollte kontrolliert werden. Denn Anspruch auf staatliche Zulagen besteht nur, wenn vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, höchstens aber 2100 Euro, in den Vertrag eingezahlt wurden. Zahlen Sparer weniger ein, wird auch die Zulage gekürzt.
„Bei guten Anbietern kann man diese Informationen übersichtlich auf einem DIN-A-4-Blatt finden“, sagt Scherfling. „Allerdings gibt es Gesellschaften, die ihre Mitteilungen weniger übersichtlich gestalten.“ Kunden sollten sich aber mit schlechten Informationen nicht zufriedengeben. „In Zweifelsfällen sollte man bei seinem Anbieter auch telefonisch oder schriftlich Aufklärung fordern“, empfiehlt Scherfling.