Zinsloses Darlehen kann zur Steuerfalle werden

Wegen fehlender Aufschläge beim Geldverleih unter Freunden oder Verwandten wird eine Schenkung unterstellt.

Berlin. Ein zinsloses Darlehen unter guten Freunden oder innerhalb der Familie kann zur Steuerfalle werden. Wegen der fehlenden Zinsen unterstelle der Fiskus unter Umständen eine Schenkung, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

In diesem Fall werden Schenkungsteuern fällig, sobald die Freibeträge überschritten werden und das Darlehen für länger als ein Jahr gewährt wird.

„In der Familie ist das meist kein Thema, da die persönlichen Freibeträge in der Regel ausreichen“, erklärt Anita Käding. Dennoch sollten Betroffene diese Steuerpflicht im Blick behalten.

Das gilt besonders dann, wenn das Darlehen Freunden gewährt wird. „Der persönliche Freibetrag liegt in dem Fall nämlich bei nur 20 000 Euro und gilt für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren“, sagt Anita Käding. Die bundesdeutsche Finanzverwaltung setze einen fiktiven Zinssatz von 5,5 Prozent pro Jahr an.

Auch die Vereinbarung eines sehr niedrigen Zinssatzes schützt nicht vor der Steuerpflicht. Bei Zinssätzen bis zu drei Prozent pro Jahr wird zumindest eine teilweise Schenkung angenommen.

Die Schenkung berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten und dem fiktiven Zinssatz von drei Prozent pro Jahr. Zu beachten ist bei Schenkungen, dass sowohl der Beschenkte als auch der Schenker Schuldner der Steuer sind. tmn