Ärzte wollen Patienten komplette Krankenakte offenlegen

Frankfurt/Main (dpa) - Ärzte in Deutschland wollen künftig ihren Patienten auf Verlangen Einsicht in deren komplette Krankenakte geben. Der Deutsche Ärztetag beschloss nach Angaben der Bundesärztekammer eine entsprechende Änderung der Berufsordnung.

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Bislang konnten Mediziner laut der Verordnung ihren Patienten diejenigen Teile der Akte vorenthalten, in denen sie ihre subjektiven Eindrücke notiert hatten.

Mit der Novellierung setzt der Deutsche Ärztetag den 2013 geänderten Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um. Dieser schreibt unter anderem vor, dass Patienten auf deren Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu gewähren ist, soweit nicht therapeutische Gründe dagegensprechen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem skurrilen Beschluss. Es bedürfe „dieses Gnadenerweises durch die Ärzteschaft“ nicht, das deutsche Recht regle die Situation ohnehin. „Das ist, wie wenn die Taxifahrer beschließen, künftig auf der Straße rechts zu fahren - obwohl in Deutschland bereits ein Rechtsfahrgebot existiert.“