„Alkoholfreies“ Bier ist nicht für Risikogruppen geeignet
Bonn (dpa/tmn) - Alkoholfreies Bier liegt im Trend. Doch wer glaubt, dass „ohne Alkohol“ und „alkoholfrei“ das Gleiche ist, der irrt: Als „alkoholfrei“ bezeichnete Biere können Restalkohol enthalten.
Das wollen die Brauer ihren Kunden nun auch mitteilen.
Komplett promillefrei sind Biergetränke nur dann, wenn sie auf dem Etikett mit dem Hinweis „ohne Alkohol“ versehen sind. Als „alkoholfrei“ gekennzeichnete Biere können dagegen bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Sie sind daher zum Beispiel nicht für trockene Alkoholiker geeignet, erläutert Harald Seitz vom Verbraucherinformationsdienst aid in Bonn.
Diese Menschen können schon von einem Tropfen Alkohol rückfällig werden. „So wie die berühmte Schnapspraline reicht auch schon ein bisschen „alkoholfreies“ Bier“, sagt Seitz. Auch für Kinder oder Schwangere ist „alkoholfreies“ Bier wegen des möglicherweise enthaltenen Restalkohols nicht ratsam.
Die meisten Bierhersteller wollen demnächst eine freiwillige Restalkohol-Kennzeichnung einführen, wie der Deutsche Brauer-Bund am Donnerstag in Berlin mitteilte. Auf den Flaschen steht dann „Alk. < 0,5 % vol.“ oder eine vergleichbare Formulierung.
„Die Freiwilligkeit hilft dem Verbraucher nicht wirklich“, kritisiert Seitz. Es sei zu befürchten, dass etliche Anbieter ihre Produkte weiterhin nicht mit einem Hinweis auf den Restalkohol versehen. Da es sich bei alkoholfreiem Bier um einen unüberschaubar großen Markt handele, sei der Nutzen der freiwilligen Kennzeichnung für Verbraucher fraglich.