Allergene im Essen: Gesetz lässt Lücken
Wirte, Bäcker und Metzger müssen kritische Stoffe in ihren Speisen ausweisen — nicht jeder hält sich daran.
Düsseldorf. Seit Dezember 2014 müssen Gastronomen, Bäcker, Metzger und Kantinenbetreiber ihren Kunden schriftlich darlegen, welche ihrer Speisen die 14 häufigsten Allergene wie Weizen, Milch oder Nüsse enthalten. Knapp drei Monate später hat längst nicht jeder Wirt die Allergenkennzeichnung umgesetzt. Etwa ein Drittel seiner Konkurrenten halten sich nicht an die Verordnung, schätzt Uwe Berghaus, Geschäftsführer eines Kölner Catering-Unternehmens.
Eineinhalb Jahre lang habe er sich auf die Vorschriften vorbereitet und fast 15 000 Euro in Mitarbeiterschulungen und Allergenmanagement investiert. Ergebnis: „Ich werde angesprochen, weil sich meine Kunden über die Allergene in meinen Speisen wundern. Die Konkurrenz weist diese nicht aus und hat keine Nachteile.“
Die Bundesregierung hat zwar die EU-Vorgabe zur Allergenkennzeichnung in deutsches Lebensmittelrecht umgesetzt. Aber nur per vorläufiger Verordnung, die weite Spielräume lässt. Sanktionsvorgaben bei Verstößen fehlen. Sonja Lämmel vom Deutschen Allergie- und Asthmabund spricht von einer „Katastrophe“.
Da nicht geregelt sei, wie Allergene zu kennzeichnen sind — auf einem Schild, in der Speisekarte oder einer separaten Kladde — sei die Umsetzung uneinheitlich. „Da wird darauf hingewiesen, dass eine Speise glutenhaltiges Getreide enthält, aber nicht, ob es sich um Weizen, Roggen, Gerste oder Hafer handelt“, kritisiert sie. Wer nur gegen manche Getreide allergisch ist, dem helfe das nicht weiter.