Allergene im Essen - Restaurants müssen aufklären
Stuttgart (dpa/tmn) - Restaurants müssen ihre Gäste darüber informieren, welche Allergene in den jeweiligen Speisen enthalten sind. Tun sie das nicht oder machen falsche Angaben, dann haften sie unter Umständen für gesundheitliche Folgen.
So gebe es beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht für unterschiedliche Nüsse und Milchzucker - also Laktose, erläutert der Anwaltsverband Baden-Württemberg.
Die Speisen können schriftlich gekennzeichnet sein oder das Personal weist mündlich darauf hin. Stimmen diese Angaben nicht - oder sind schlicht nicht vorhanden, kann das für Gäste mit einer Allergie gefährlich werden.
Erleidet jemand beispielsweise einen anaphylaktischen Schock, weil er ein nicht angegebenes Allergen zu sich genommen hat, kann das Restaurant oder Café dafür unter Umständen haftbar gemacht werden.