Arzt muss Patienten nicht ständig beobachten
Koblenz (dpa) - Ein Arzt muss einen erwachsenen Patienten während einer Untersuchung nicht ständig im Auge behalten, um ihn von gefährlichem Leichtsinn abzuhalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem jetzt bekanntgewordenen Beschluss.
Dies gilt vor allem dann, wenn der Patient ausreichend über das richtige Verhalten für den Heilungsprozess aufgeklärt wurde, wie die Richter betonten (Aktenzeichen: 5 U 761/10). Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Landgerichts Trier.
Die Vorinstanz hatte Schadensersatzansprüche einer Patientin gegen ein Krankenhaus und einen Arzt abgelehnt. Die Klägerin war in einem Aufklärungsbogen darauf hingewiesen worden, dass sie nach einer Knieoperation das Bein eine bestimmte Zeit nicht belasten dürfe. Dennoch versuchte sie wenige Tage nach dem Eingriff nach einer Untersuchung aufzustehen, um einen Rollstuhl zu erreichen. Dabei stürzte sie, die Operationswunde riss auf. Anders als die Klägerin waren Landgericht und OLG nicht der Auffassung, dass den Arzt ein Verschulden treffe, weil er sich kurz von der Klägerin abgewandt hatte.