Hinweis der Rentenversicherung Auch Kinder können eine Reha in Anspruch nehmen

Berlin (dpa/tmn) - Erkrankungen im Kindesalter werden idealerweise so behandelt, dass der Betroffene später beschwerdefrei leben kann. Dafür ist manchmal eine Rehamaßnahme sinnvoll. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass auch Kinder von Versicherten Anspruch darauf haben.

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Die Versicherung bezahlt die Reisekosten, Behandlung, Verpflegung und Unterkunft. Unter Umständen kann eine Begleitperson mitkommen, zum Beispiel bei kleinen Kindern.

Geht das Kind noch zur Schule und fällt dort längere Zeit aus, ist während einer Reha auch Unterricht vor Ort möglich. In der Regel dauert der Aufenthalt in der Rehaklinik vier Wochen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Reha ambulant durchzuführen, so dass das Kind in seinem gewohnten Umfeld bleibt.

Eine Kinderreha kommt zum Beispiel infrage, wenn das Kind eine Allergie, eine Hautkrankheit, eine psychische Erkrankung oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung hat. Auch stark übergewichtige Kinder haben Anspruch. Grundsätzlich ist eine Kinderreha bis zum 18. Lebensjahr möglich. Danach haben junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr Anspruch, wenn sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung oder zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr machen.

Um Anspruch auf eine Rehamaßnahme für das eigene Kind zu erwerben, muss man in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.