Patientenrecht Bei Entlassung aus der Klinik Arztbrief mitnehmen
Berlin (dpa/tmn) - Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, bekommt er idealerweise einen vorläufigen Entlassungsbericht. „Dieser sollte neben der Medikamentenliste auch mögliche Behandlungsvorschläge umfassen“, erklärt Vincent Jörres, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes.
Dazu gehört zum Beispiel, ob der Patient eine Krankengymnastik benötigt und wann er damit beginnen sollte. Zum ersten Termin beim Hausarzt nimmt der Patient den Bericht am besten mit. Der Hausarzt bekommt aber in der Regel auch einen ausführlichen Arztbrief zugeschickt.
Wer keinen Entlassungsbericht erhalten hat, kann danach fragen. Außerdem haben Patienten das Recht, sich den Inhalt vom behandelnden Arzt im Krankenhaus genau erklären zu lassen, wie das Gesundheitsministerium in einem Merkblatt erläutert.
Auch eine Kopie der Krankenakte müssen Kliniken auf Anfrage herausgeben. Lediglich die Kosten für die Kopie dürfen sie dem Patienten in Rechnung stellen. Wer an einem Freitag oder vor einem Feiertag nach Hause gehen darf, sollte ausreichend Medikamente mitnehmen, um die Tage bis zum ersten Termin beim Hausarzt zu überbrücken.