Neue Empfehlung Beratung beim Hausarzt zu Autofahren mit Demenz
Kassel (dpa) - Eine neue Empfehlung soll Hausärzten bei der Beratung demenzkranker Autofahrer helfen. Der Arzt könne mit seiner Autorität dazu raten, das Auto stehen zu lassen und Alternativen zu erörtern, sagte Helga Schneider-Schelte von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
Auf einer Tagung am 5. Juli in Kassel wurde die neue Empfehlung vorgestellt. Für Ärzte und Angehörige sei die Frage, ob sich ein Demenzkranker hinters Steuer setzen kann, eine „sehr konfliktträchtige Situation“, erklärte Schneider-Schelte. Angehörige fühlten sich dabei oft allein gelassen und griffen zu ungewöhnlichen Methoden, wie den Autoschlüssel zu verstecken.
Mithilfe der Hausärzte sollen solche Situationen verhindert werden. Man empfehle, möglichst vor einer Krankheit das Thema anzusprechen. „Wenn die Diagnose kommt, wird es kritisch“, sagte Schneider-Schelte.
Die Empfehlung schlägt ein stufenweises Vorgehen vor. Das reicht von der Beratung im Vorfeld bis zur schriftlichen Bestätigung, aufs Auto zu verzichten. Im Extremfall könne der Arzt sich auch an Behörden wenden, um eine Fahreignung prüfen zu lassen.
Ältere Autofahrer sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weniger unfallgefährdet als die Altersgruppe der Fahranfänger. Durch den demografischen Wandel steigt aber die Zahl der in Unfälle verwickelten Senioren seit Jahren. Zudem ist die Altersgruppe 75 und älter öfter Hauptverursacher bei Unfällen, an denen sie beteiligt ist, als andere Gruppen.
Dabei muss laut dem ADAC jeder Patient einzeln betrachtet werden: „Eine Grenze, ab wann ein an Demenz erkrankter Mensch nicht mehr fahrgeeignet ist, lässt sich pauschal nicht ziehen, da der Krankheitsverlauf ein individueller Prozess ist“, erklärt der Club. Wichtig sei die Betreuung des dementen Menschen durch einen Mediziner und die Angehörigen. Insbesondere der behandelnde Arzt spiele eine wichtige Rolle, um einzuschätzen, ab wann die sichere Verkehrsteilnahme nicht mehr möglich ist.
Wenn ein Demenz-Patient einen Unfall verursacht, kann er dafür laut Alzheimergesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass eine „Person, die im Zustande der Bewusstlosigkeit oder einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, für den Schaden nicht verantwortlich ist“. Das Problem ist allerdings: Wenn eine leichte Demenz vorliegt oder der Gesundheitszustand schwankt, streiten sich oft die Gutachter.
Laut dem Versicherungsverband GDV existiert keine Pflicht, bei der Diagnose Demenz seine Kfz-Versicherung zu informieren. Es könne aber sein, dass die Erkrankung als sogenannte „Gefahrerhöhung“ angezeigt werden müsse. Denn wer sein Auto nicht mehr sicher fahren könne, dem drohten bei einem Unfall straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Auf die Versicherungskosten wirkt sich Demenz nicht direkt aus. Allerdings stiegen im Alter die Beiträge, weil ältere Fahrer laut Statistik im Schnitt mehr Schäden verursachten als Fahrer mittleren Alters.
Die Fachtagung „Demenz und Autofahren“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft fand am 5. Juli in Kassel statt. Dazu wurden 110 Teilnehmer aus ganz Deutschland erwartet.