Beispielsweise ist festgelegt, dass in einem Radius von drei Kilometern um den Bienenstock herum die Tiere hauptsächlich den Pollen von ökologischen Kulturen und Wildpflanzen sammeln können. Die Bienenkästen müssen darüber hinaus aus Holz bestehen und nicht aus Kunststoff, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Auch bei der Behandlung von Bienenkrankheiten gibt es bestimmte Vorschriften. Entscheidend ist weiterhin, wie die Tiere im Winter gefüttert werden: Bei Honig mit Biosiegel darf es nur eine Zuckerlösung aus Biozucker sein. Darüber hinaus dürfen bei der Honiggewinnung keine chemisch-synthetischen Substanzen eingesetzt werden.